Herr Lindner geht auf einen von ihm vor Beginn der Sitzung an die Mitglieder des Ausschusseses ausgegebenen Protokollauszug zu einer kleinen Anfrage aus der Bürgerschaftssitzung vom 30.01.2020 ein.

Aus der Antwort von Herrn Kobsch zur Thematik „Leben in der Gartenparzelle“ geht folgender Tenor hervor:

„Mit dem Kreisverband der Gartenfreunde ist abgestimmt, dass zunächst die Kleingartenvereine gegen das illegale Dauerwohnen vorgehen. In den Einzelfällen, bei denen dies nicht gelingen sollte, wird die Bauaufsicht mit ordnungsrechtlichen Mitteln dagegen einschreiten.“

 

Der Auszug aus der Niederschrift über die 01. Sitzung der Bürgerschaft vom 30.01.2020 wird zur Kenntnis genommen. Die wiederholt beratene Thematik wird somit als erledigt erachtet.

 

 

Der Ausschussvorsitzende geht auf die Zuständigkeit des Stadtkleingartenausschusses ein. Dazu zählen u.a. die Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen für das Kleingartenwesen in der Hansestadt Stralsund.

Der Stadtkleingartenausschuss ist ausdrücklich nicht verantwortlich für Rechtstreitigkeiten innerhalb der Kleingartenvereine. Diesbezüglich bittet Herr Lindner, ggf. den Zivilrechtsweg zu wählen.

Zudem fordert er die Ausschussmitglieder auf, nach Außen nicht den Anschein zu erwecken, dass der Stadtkleingartenausschuss in derartigen Angelegenheiten etwas bewegen könne.

 

 

Frau Döring berichtet, dass sie von Mitgliedern des KGV „Grünhufe“ e.V. zu einer Wegeproblematik angesprochen wurde.

Durch die Umwidmung eines Weges zu einem Fußweg und das Aufstellen eines Pollers ist es einigen Vereinsmitgliedern nicht mehr möglich, ihre Parzellen zum Be- und Entladen bzw. zur Belieferung zu erreichen. Frau Döring erkundigt sich, ob seitens der Hansestadt Stralsund Möglichkeiten gesehen werden, diesem Umstand zu beseitigen, indem z.B. die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner als „Anlieger“ einen Schlüssel für den Poller erhalten.

(siehe Lageplan Vorlage B 0005/2020 – Anlage 6 - Kleingartenanlage 20 – Grünhufe e.V.)

 

Herr Kobsch wird die Angelegenheit der zuständigen Abteilung innerhalb der Verwaltung übergeben und die Antwort an Frau Döring übermitteln.

Bezugnehmend auf die einleitenden Worte des Ausschussvorsitzenden erinnert er daran, dass in derartigen Fällen direkter Kontakt zur Verwaltung gesucht werden sollte. Für den genannten Einzelfall läge dann ggf. bereits eine Antwort/Lösung vor.

 

 

Herr Döring beantragt Rederecht für Herrn Arendt vom Kleingartenverein „Frohes Schaffen“ e.V.

 

Herr Lindner lässt über das beantragte Rederecht wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung: 2 Zustimmungen         9 Gegenstimmen        1 Stimmenthaltung

 

Herrn Arendt wird somit kein Rederecht erteilt.

 

 

Herr Döring geht auf den Kleingartenverein „Frohes Schaffen“ ein.

Hinsichtlich einer möglichen Zerstückelung des Vereins hinterfragt er die Beteiligten und die Begründung für die Absicht.

Außerdem erkundigt er sich nach dem Stand der Verkaufsverhandlungen bezüglich des Pachtlandes der Kleingartenanlage und einer Zusicherung für den Fortbestand der Anlage in ihren jetzigen Grenzen.

 

Herr Kobsch stellt klar, dass eine Teilung des Kleingartenvereins nicht beschlossen ist. Es fand lediglich ein Gespräch beim Oberbürgermeister statt, in dem vorgeschlagen wurde, aufgrund der Größe der Kleingartenanlage diese zu teilen, damit die Vereinsverwaltung erleichtert wird. Final trifft der Verein die Grundsatzentscheidung in der Angelegenheit. Es handelte sich lediglich um eine Empfehlung zur Vereinsstruktur.

Zu den Verkaufsverhandlungen erläutert Herr Kobsch, dass es bezüglich des Pachtlandes der Kleingartenanlage verschiedene Eigentümer gibt (Bund/Land, HST, Private). Von Bund und Land gibt es gelegentlich Bestrebungen, kleine Splitterflächen zu verkaufen. In derartigen Fällen ist die Hansestadt Stralsund bestrebt, diese Flächen zu erwerben, um die Kleingartenanlage zu erhalten.

 

Es besteht kein weiterer Redebedarf.

 

 

 

Da im nichtöffentlichen Teil der Sitzung kein Redebedarf besteht, dankt Herr Lindner für die Mitarbeit und beendet die Sitzung des Stadtkleingartenausschusses.

Die Abarbeitung der weiteren Tagesordnungspunkte entfällt somit.