Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 3 abgewogen.

 

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches gemäß der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 18. April 2006 (GVOBl. M- V S. 102) geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V S. 323) wird der Bebauungsplan Nr. 63 "Wohngebiet am Strelasund, Boddenweg" für den im Stadtgebiet Süd, Stadtteil Andershof, nordöstlich des Boddenweges gelegenen Bereich, zwischen der Kleingartensparte "Am Bodden" und der Wohnbebauung am Drigger Weg bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom Januar 2014 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung vom Januar 2014 wird gebilligt.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst: