Der 1. Stellvertreter des Präsidenten, Herr Schulz, teilt wie folgt mit:

 

Mit  Beschluss 2013-V-01-0893 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Präventionsrat, Staatsanwaltschaft und Polizei ein Konzept zur Eindämmung von Graffiti zu entwickeln.

In seinem Schreiben vom 05.03.2014 teilt Herr Senator Albrecht mit, dass in Zusammenarbeit mit den o. g. Institutionen sowie weiterführend mit der Malerinnung und dem Stadtmarketingverein und dem Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention ein Projekt entwickelt worden ist. Ziele sind die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit, die Aufklärung über strafrechtliche Folgen, die Verstärkung des Drucks auf die Täter und die Ermutigung zum schnellen Beseitigen der Schmierereien. Das „Sta(tt)dt gestalten“ genannte Projekt wurde am 13.03.2014 um 10.00 Uhr in einer Pressekonferenz im Rathaus vorgestellt.

Der Schriftsatz liegt den Fraktionen und Einzelmitgliedern der Bürgerschaft vor. Herr Schulz bittet um Kenntnisnahme und betrachtet den Beschluss als umgesetzt an.

 

Zum Beschluss-Nr.: 2014-V-02-1101 mit welchem sich die Parteien und Wählergruppen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verpflichteten, freiwillig auf dauerhafte Wahlwerbung (z.B. Plakate und Aufsteller) im Vorlauf einer Wahl im Bereich der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer bis einschließlich der Hafeninsel) zu verzichten, kann ich mitteilen, dass durch den Präsidenten der Bürgerschaft der Appell an alle anderen Parteien und Wählergruppen in der Hansestadt Stralsund sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen, in der Presse sowie auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund veröffentlicht wurde. Herr Schulz hofft sehr, dass diesem Appell nachgekommen wird.

Weiter teilt er mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss auf seiner Sitzung am 19.03.2014 den Tätigkeitsbericht 2013 der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses beraten und einstimmig bestätigt hat. Der Bericht wurde den Fraktionen zur Verfügung gestellt. Herr Schulz bittet um entsprechende Kenntnisnahme.