Herr Köhler stellt die Öffentlichkeit wieder her und gibt bekannt, dass der "Tätigkeitsbericht gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern über die Durchführung der örtlichen Prüfung für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2019" als Entwurfsfassung gemäß abgestimmtem Zeitplan an den Oberbürgermeister zu übergeben ist, um im Rahmen einer Anhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (entsprechend § 3 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz MV).

 

Weitere Beschlüsse und Empfehlungen in dem nicht öffentlichen Teil wurden nicht gefasst.

 

Herr Köhler bedankt sich bei allen Anwesenden für ihre Mitarbeit und beendet die Ausschusssitzung um 17:48 Uhr.