Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung des Verbotes zur Errichtung von Ferienwohnungen?

 

2.       Durch wen und in welchen zeitlichen Abständen werden die Kontrollen durchgeführt?

 

3.       Gab es bereits Beanstandungen?

 

Herr Wohlgemuth antwortet wie folgt:

 

Die Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig. Verstöße können durch Nutzungsuntersagung und Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden.

 

Eine illegale Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen wird bei der Bauaufsicht in seltenen Fällen durch betroffene Nachbarn zur Anzeige gebracht, die sich durch An- und Abreise bzw. durch das Verhalten von Feriengästen gestört fühlen. Bisher befanden sich darunter keine Gebäude, für die eine solche Nutzung auf Grundlage eines Kaufvertrags oder Modernisierungsvertrags mit der Stadt ausgeschlossen wurde.

 

Eine vorsorgliche Kontrolle würde die Begehung von Privatwohnungen erfordern und wäre ohne konkreten Anlass bzw. Verdachtsmoment unverhältnismäßig.

 

Herr Lindner dankt für die Ausführungen.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.