Anfrage:
1. Wie kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung des Verbotes zur Errichtung von Ferienwohnungen?
2. Durch wen und in welchen zeitlichen Abständen werden die Kontrollen durchgeführt?
3. Gab es bereits Beanstandungen?
Herr Wohlgemuth antwortet wie folgt:
Die Umnutzung einer Wohnung in
eine Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig. Verstöße können durch
Nutzungsuntersagung und Verhängung eines Bußgeldes geahndet werden.
Eine illegale Nutzung von
Wohnungen als Ferienwohnungen wird bei der Bauaufsicht in seltenen Fällen durch
betroffene Nachbarn zur Anzeige gebracht, die sich durch An- und Abreise bzw.
durch das Verhalten von Feriengästen gestört fühlen. Bisher befanden sich
darunter keine Gebäude, für die eine solche Nutzung auf Grundlage eines Kaufvertrags
oder Modernisierungsvertrags mit der Stadt ausgeschlossen wurde.
Eine vorsorgliche Kontrolle
würde die Begehung von Privatwohnungen erfordern und wäre ohne konkreten Anlass
bzw. Verdachtsmoment unverhältnismäßig.
Herr Lindner dankt für die Ausführungen.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.