Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 


 

Herr Behrndt stellt anhand einer Präsentation den Sachstand der Leitlinien guter Unternehmungsführung vor. Den Ausschussmitglieder wird eine Austauschseite zum Teil 2 (S. 29) der Leitlinien ausgehändigt.

 

Zugrunde liegen den Leitlinien Gesetze wie KV M-V, KPG M-V, AktG etc..

Eine Leitlinie, so erklärt Herr Behrndt, sei laut Duden ein „bestimmender Grundsatz/ Anhaltspunkt für ein Handeln“[i] und eine Orientierung.

 

Durch Beschlüsse der Bürgerschaft und der Gesellschafterversammlung wird der gewollt bindende Charakter der Leitlinien guter Unternehmensführung der Hansestadt Stralsund erreicht.

 

Herr Behrndt verdeutlicht den Aufbau der Beschlussvorlage und unterteilt diesen in zwei Teile. Der erste Teil der Beschlussvorlage umfasst die „eigentlichen“ Leitlinien guter Unternehmensführung, in der die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der gesellschaftsrechtlichen Organe (Geschäftsführer, Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung) dargestellt sind.

 

Der Teil 2 der Leitlinie stellt eine Zusammenfassung der „Beteiligungsrichtlinie“ dar, in der das interne Handeln des Beteiligungsmanagements geregelt sei.

 

Herr Meier fragt zur Bedeutung des Teils 1 der Vorlage, Seite 1, Punkt 1.1.8, ob nun städtische Unternehmen sich nicht mehr an dritten Unternehmen beteiligen können.

 

Herr Behrndt erklärt, dass die Zielfunktion der Leitlinie das Leiten sei. Beteiligt sich die Stadt beispielsweise an einem Unternehmen, sollte sie darauf hinwirken, dass die Leitlinien zur Anwendung kommen. Weiterhin sei es bei notwendigen wirtschaftlichen oder auch rechtlichen Abweichungen durchaus möglich, jedoch nur mit einer ausreichenden Begründung, von den Leitlinien abzuweichen. Teilweise seien die Leitlinien guter Unternehmensführung restriktiver als das Gesetz.

 

Herr Meier fragt nach der Zuständigkeit der Genehmigung bei Abweichungen. Herr Behrndt erklärt, dass die Bürgerschaft zuständig sei.

Der Ausschussvorsitzende schließt sich der Aussage von Herrn Behrndt an und erklärt, dass weiterhin bei Ausnahmen ein hohes Maß an Transparenz durch die Leitlinien gewährleistet werden muss.

 

Herr Winter stellt fest, dass speziell in diesem Bereich bedingt durch die Pressekampagne alles von einer negativen Seite gesehen wird. Er kann sich durchaus vorstellen, dass das Gemeinwesen durch ihre Geschäftstätigkeit positive Dinge zugunsten der Gesellschaft bewirken kann. Herr Winter äußert sein Unverständnis darüber, dass im Rahmen dieser Leitlinien bei objektiver oder vertraulicher Offenlegung in entsprechenden Gremien es nicht sein kann, dass ein Aufsichtsratsmitglied, das in einer geschäftlichen Verbindung mit einer Gesellschaft steht, die objektiv zu deren Vorteil sei, deswegen an den Pranger gestellt wird.

Herr Buxbaum erklärt, dass die Leitlinien bereits eine Anwendung finden. Weiterhin habe die Befristung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer eine Auswirkung auf das Arbeitsverhalten.

 

Herr Löwen fragt zum Punk 2.5.3, Seite 14 der Vorlage, zum Übergang Geschäftsführer in Aufsichtsräte, nach der Wirkung bei aktuellen Fällen und der zeitlichen Komponente für den Ausschluss von Geschäftsführern.

 

Frau Harder erklärt, dass auf Seite 35 unter den Schlussbestimmungen bestehende Regelungen ggf. angepasst werden, sofern eine neue Regelung erforderlich ist.

 

Der Ausschussvorsitzende gibt den Punkt 1.1.6 auf Seite 10 der Vorlage zur Diskussion frei.

 

Frau Harder erinnert an das Haushaltsicherungskonzept. Konsolidierungsbemühungen seien für den städtischen Haushalt maßgebend.

 

Der Ausschussvorsitzende fragt zum Punkt 2.2.4 auf Seite 12 der Vorlage, inwiefern das Beteiligungsmanagement es als seine Aufgabe versteht, regelmäßige Fortbildungsangebote für ehrenamtlich tätige Aufsichtsräte anzubieten.

 

Herr Behrndt teilt mit, dass mit Unterstützung zu rechnen ist. Es sind Merkblätter zu Gesetzesgrundlagen erarbeitet worden, die den Gemeindevertretern bei Wahl und Bestellung in ein Aufsichtsgremium übergeben werden. Weiterhin werden Schulungen seitens der Unternehmen und ggf. bei Bedarf durch das Büro Controlling angeboten.

 

 

Herr Hölbing fragt, inwieweit die Bürgerschaft bei Veränderungen der Leitlinien miteinbezogen wird. Herr Behrndt gibt bekannt, dass die Leitlinien der Beschlussfassung der Bürgerschaft unterliegen.

 

Der Ausschussvorsitzende beantragt die Beschlussvorlage in die Fraktionen zur Beratung zu verweisen. Änderungsanträge seien an das Büro Controlling und an die Ausschussgeschäftsführung zu richten.

 



[i] http://www.duden.de/rechtschreibung/Leitlinie


Abstimmung:    7 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen