Sitzung: 25.03.2014 Ausschuss für Finanzen und Vergabe
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Leiter des Kämmereiamtes Herr Heinrich erläutert, dass
mit der Gemeindehaushaltsverordnung für die Doppik die Information über die
Ermächtigungsübertragungen nach § 15 Abs. 5 den Gemeindevertretern zur Kenntnis
zu geben ist. Die frühere Bezeichnung war Haushaltsresteübertragungen.
Auf die Bitte von Herrn Nitschke, schildert Herr Heinrich die
Auswirkungen auf die Haushalte 2013 und 2014. Er weist darauf hin, dass
bestimmte Fördermittel (investive Schlüsselzuweisungen) nicht vom Haushaltsjahr
2013 in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können.
Herr Pagels bittet um eine Erklärung, worauf die hohen Summen
an Restgeld bei der Unterhaltung des Feuerlöschbootes und bei der
Kostenerstattung an das Land für Städtebauförderung zurückzuführen sind. Herr
Heinrich antwortet, dass das Geld für die Unterhaltung des Feuerlöschbootes
immer wiederkehrende Förderungen, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern
ausgereicht werden, sind. Die Mittel wurden noch nicht verausgabt und finden im
Folgejahr Berücksichtigung. Zu den Städtebaufördermitteln sagt Herr Heinrich,
dass auf der Grundlage der ausgereichten Städtebaufördermittel die Gemeinde 0,5
% auf diese Bewilligungen an das Landesbauförderinstitut zu zahlen hat. Für das
Jahr 2013 waren ca. 30.000 € geplant. So werden nun die 24.331,28 € in 2014
übertragen. Die Bescheide hierzu liegen noch nicht vor.
Auf die Frage von Herrn Pagels, wann mit der Umsetzung des
Vorhabens Steganlage am Bootshaus begonnen wird, antwortet Herr Heinrich, dass
die Leistungen ausgeschrieben worden sind, jedoch die Vergabe noch nicht
erfolgt ist. Aufgrund der Ausschreibung entstehen zusätzliche Kosten, die vom
Ruder- und Kanuclub nicht geplant sind. Der Club hat nun wieder einen Antrag
auf weitere Förderung gegenüber dem Land gestellt.
Zu den Eigenanteilen für das Städtebauförderungsprogramm, bei
dem auch noch die Programmjahre 2009 bis 2012 aufgeführt sind, erklärt Herr
Heinrich, dass z. B. das Programmjahr 2009 aufgestellt wurde und es dazu die
entsprechenden Jahresscheiben 2010, 2011 ... gibt. Bezogen auf das Jahr 2013
werden diese noch nicht in Anspruch genommenen Mittel übertragen.
Herrn Heinrich ist zum Maritimen Gewerbegebiet
Schwedenschanze kein neuer Sachstand bekannt. Es existiert ein
Erschließungsvertrag mit der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbh (LEG) und auf dessen Grundlagen werden auch
die Fördermittel ausgereicht. Es gibt unterschiedliche Projektvorstellungen mit
dem möglichen Investor. Federführend ist hierbei das Amt für
Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing.
Bezüglich der Zuschüsse zu den Parkhäusern "Am
Meeresmuseum" und "Am Hafen" verdeutlicht Herr Heinrich, dass es
hier um die reinen Fördermittel, die Eigenanteile für diese Vorhaben geht. Weil
die entsprechenden Schlussrechnungen noch nicht konkret vorliegen und
abgerechnet sind, werden diese Reste übertragen.
Die Ausschussmitglieder nehmen die Ermächtigungsübertragungen
2013 zur Kenntnis.