Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Leiter des Kämmereiamtes Herr Heinrich erläutert, dass mit der Gemeindehaushaltsverordnung für die Doppik die Information über die Ermächtigungsübertragungen nach § 15 Abs. 5 den Gemeindevertretern zur Kenntnis zu geben ist. Die frühere Bezeichnung war Haushaltsresteübertragungen.

 

Auf die Bitte von Herrn Nitschke, schildert Herr Heinrich die Auswirkungen auf die Haushalte 2013 und 2014. Er weist darauf hin, dass bestimmte Fördermittel (investive Schlüsselzuweisungen) nicht vom Haushaltsjahr 2013 in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können.

 

Herr Pagels bittet um eine Erklärung, worauf die hohen Summen an Restgeld bei der Unterhaltung des Feuerlöschbootes und bei der Kostenerstattung an das Land für Städtebauförderung zurückzuführen sind. Herr Heinrich antwortet, dass das Geld für die Unterhaltung des Feuerlöschbootes immer wiederkehrende Förderungen, die vom Land Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht werden, sind. Die Mittel wurden noch nicht verausgabt und finden im Folgejahr Berücksichtigung. Zu den Städtebaufördermitteln sagt Herr Heinrich, dass auf der Grundlage der ausgereichten Städtebaufördermittel die Gemeinde 0,5 % auf diese Bewilligungen an das Landesbauförderinstitut zu zahlen hat. Für das Jahr 2013 waren ca. 30.000 € geplant. So werden nun die 24.331,28 € in 2014 übertragen. Die Bescheide hierzu liegen noch nicht vor.

 

Auf die Frage von Herrn Pagels, wann mit der Umsetzung des Vorhabens Steganlage am Bootshaus begonnen wird, antwortet Herr Heinrich, dass die Leistungen ausgeschrieben worden sind, jedoch die Vergabe noch nicht erfolgt ist. Aufgrund der Ausschreibung entstehen zusätzliche Kosten, die vom Ruder- und Kanuclub nicht geplant sind. Der Club hat nun wieder einen Antrag auf weitere Förderung gegenüber dem Land gestellt.

 

Zu den Eigenanteilen für das Städtebauförderungsprogramm, bei dem auch noch die Programmjahre 2009 bis 2012 aufgeführt sind, erklärt Herr Heinrich, dass z. B. das Programmjahr 2009 aufgestellt wurde und es dazu die entsprechenden Jahresscheiben 2010, 2011 ... gibt. Bezogen auf das Jahr 2013 werden diese noch nicht in Anspruch genommenen Mittel übertragen.

 

Herrn Heinrich ist zum Maritimen Gewerbegebiet Schwedenschanze kein neuer Sachstand bekannt. Es existiert ein Erschließungsvertrag mit der Liegenschaftsentwicklungsgesellschaft der Hansestadt Stralsund mbh (LEG) und auf dessen Grundlagen werden auch die Fördermittel ausgereicht. Es gibt unterschiedliche Projektvorstellungen mit dem möglichen Investor. Federführend ist hierbei das Amt für Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing.

 

Bezüglich der Zuschüsse zu den Parkhäusern "Am Meeresmuseum" und "Am Hafen" verdeutlicht Herr Heinrich, dass es hier um die reinen Fördermittel, die Eigenanteile für diese Vorhaben geht. Weil die entsprechenden Schlussrechnungen noch nicht konkret vorliegen und abgerechnet sind, werden diese Reste übertragen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ermächtigungsübertragungen 2013 zur Kenntnis.