Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt festzulegen, dass in die Entwürfe zur
Bauleitplanung gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuchs verpflichtend und
verstärkt ökologische Kriterien einfließen. Ab sofort ist daher bei jedem
einzelnen B-Plan,
-
der in
Vorbereitung ist,
-
der sich in
der Aufstellungsphase befindet und
-
der
endgültig beschlossen wird
schriftlich zu dokumentieren, welche ökologischen Bemühungen und Festlegungen verbindlich getroffen wurden. Dies ist jeweils dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung mitzuteilen.
Herr Dr. von Bosse begründet den Antrag. Dem Baugesetzbuch entsprechend, sind verstärkt ökologische Kriterien in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Herr Dr. Zabel erklärt für die Fraktion CDU/FDP, dass die aktuellen Regelungen ausreichend sind. Seine Fraktion wird den Antrag daher ablehnen.
Frau Fot beantragt die Verweisung des Antrages in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung.
Für die Fraktion Bürger für Stralsund positioniert sich Herr Philippen gegen den vorliegenden Antrag. Die Verwaltung berücksichtigt ökologische Kriterien. Außerdem verweist er auf die Verlängerung der Prozesse in der Bauleitplanung.
Frau Bartel hält den Antrag aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen für nachvollziehbar. Die Fraktion SPD wird dem Antrag zustimmen.
Herr Paul lässt über die Verweisung des Antrages wie folgt abstimmen:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0100/2020 zur
Beratung in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung.
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Abschließend stellt der Präsident den Antrag AN 0100/2020 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt