Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für eine Teilfläche der seit 1. Januar 2020 in das Stadtgebiet
aufgenommenen Eingliederungsfläche soll ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1
BauGB aufgestellt werden.
Das ca. 4,4 ha große Plangebiet umfasst eine Teilfläche des
Grundstücks vom Freizeit- und Erholungspark Hansedom. Betroffen sind Flächen in
der Flur 2 der Gemarkung Groß Kedingshagen, Flurstücke 83 (anteilig), 84/2
(anteilig), 86/2 (anteilig), 91/2 (anteilig), 88/2, 88/1, 91/1, 87, 89/1 und
74/1. Es wird im Süden durch den Grünhufer Bogen, im Westen durch angrenzende
Landwirtschaftsflächen, im Norden durch die neu gebildete Stadtgrenze und im
Westen durch bestehenden Gebäudekomplex des Freizeit- und Erholungsparkes
Hansedom begrenzt.
2. Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes
zur Erweiterung und Fortentwicklung des Hansedoms.
3. Der dem Flächennutzungsplan beigeordnete Landschaftsplan der
Hansestadt Stralsund ist um die Flächen des Plangebietes zu ergänzen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen