Herr Dr.-Ing. Badrow teilt mit, dass in der am 16.04.2020 durch die Bürgerschaft beschlossenen Haushaltssatzung zwei Übertragungsfehler festgestellt worden sind.

Daher ist ein erneuter Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. Aus dem Innenministerium wurde signalisiert, im Anschluss entsprechend schnell zu reagieren.

 

Der Oberbürgermeister weist zudem darauf hin, dass für die 60 T € Soforthilfe für die Vereine und Verbände ebenfalls ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich ist.

Da scheinbar Einvernehmen innerhalb der Bürgerschaft zur Soforthilfe besteht, schlägt er vor, das Antragsformular zur Soforthilfe bereits jetzt zu veröffentlichen und darauf hinzuweisen, dass die Auszahlung ab 29.05.2020, also nach dem Bürgerschaftsbeschluss, erfolgen könnte.

 

Es gibt keine Einwände gegen diese Vorgehensweise.

 

 

Herr Haack erkundigt sich nach dem Sachstand zur WFG mbH.

 

Der Oberbürgermeister berichtet, dass die Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung den Kündigungstermin verlängert haben. Der Gutachter wird die beauftragte Analyse zur WFG dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben zum frühestmöglichen Termin vorstellen.

 

Frau Harder ergänzt, dass eine Verlängerung der Kündigungsfrist bis 30.09.2020 beantragt wurde.

 

 

Die Ausschussmitglieder haben keinen weiteren Redebedarf.

 

 

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.