Herr Tanschus weist bezüglich der Zuständigkeiten auf die neue Situation aufgrund der Kreisgebietsreform vor einigen Jahren hin. Zur Seite gestanden hat der Verwaltung das Helios Hanseklinikum, weshalb auch der Geschäftsführer des Krankenhauses zur Sitzung anwesend ist.

 

Herr Rasche berichtet, dass es Anfang Februar die ersten Meldungen zu Corona gab, die die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Klinikum haben aktiv werden lassen. Im Krankenhaus West wurde eine Isolierstation eingerichtet. Im Krankenhaus am Sund wurde eine Etage freigezogen, um dort ausschließlich Corona-Risikopatienten bzw. bestätigte Corona-Fälle behandeln zu können.

 

Es wurde ein Stab eingerichtet, dessen Arbeit immer weiter ausgeweitet wurde.

 

Auf dem stillgelegten Parkplatz Krankenhaus West wurde eine Corona-Abstrichstation im Stil eines Drive-through eingerichtet.

 

Die positive Resonanz auf die Arbeit des Klinikpersonals (Torten für die Kinderstation, Transparente vor den Kliniken) zeigt, dass die Vorgehensweise Anklang in der Öffentlichkeit findet.

 

Herr Rasche betont, dass bisher keine Todesfälle im Zusammenhang mit Corona im Klinikum zu verzeichnen sind. Es wurden verschiedenste Aktionen für die Mitarbeiter der Klinik ins Leben gerufen.

 

Das verhängte Besuchsverbot hat das Personal vor Herausforderungen gestellt, da der Erlass des Landes am Sonntag, einem Hauptbesuchstag in Kraft getreten ist. Es wurde dann mit Hilfe von Schülern ein Transportdienst eingerichtet. So konnten Patienten gewünschte und benötigte Dinge von ihren Angehörigen erhalten.

 

Der Geschäftsführer hebt die bis dato hervorragende Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen im Umland hervor.

 

Die Anweisung des Bundesgesundheitsministers, elektive Eingriffe zu verschieben und die Intensivkapazitäten zu verdoppeln, hat dazu geführt, dass sich eine gewisse Anzahl von Operationen aufgestaut hat. Ziel ist es, unter Corona-Bedingungen ein halbwegs adäquates Tagesgeschäft auf den Weg zu bringen.

Die Stadt, der Landkreis und auch das Bundesland insgesamt sind von der Pandemie verhältnismäßig verschont geblieben. Das liegt auch an der Umsichtigkeit der Bürgerinnen und Bürger. Abzuwarten bleibt, wie sich die Situation entwickelt, wenn wieder Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürfen.

 

Frau von Allwörden dankt Herrn Rasche und den Klinikmitarbeitern im Namen des Ausschusses für die große Flexibilität, das Engagement und die hohe Leistungsbereitschaft.   

 

Herr Tanschus erklärt, dass die originäre Verantwortung, die Pandemie betreffend, beim Landkreis liegt. Der Leiter des Amtes 30 hebt besonders hervor, dass das Klinikum auch über seinen Wirkungskreis hinaus aktiv war. So wurden Materialien für Pflegeeinrichtungen beschafft und auch beratend Stand das Klinikum der Stadt zur Seite.

Aufgabe der Stadt war es, alle üblichen Dienstleistungen weiterhin anzubieten und den Verwaltungsablauf aufrechtzuerhalten, auch mit Blick auf die Strom- und Wasserversorgung.

 

Herr Peters schildert die Einrichtung, den Aufbau und die Arbeit des Stabes an Hand einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

Herr Tanschus fasst zusammen, dass für den Fall einer 2. Welle die Stadt gut vorbereitet ist. Durch das Ordnungsamt wurden über 1000 Betriebe kontrolliert, bei denen nur sehr wenige Verstöße festgestellt worden sind. Sein Dank gilt den Stralsunder und Stralsunderinnen als auch den Unternehmern, die sich vorbildlich an die Verordnungen gehalten haben.

 

Die Ausschussmitglieder folgen dem Vorschlag von Frau von Allwörden, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, in der der Ausschuss mitteilt, dass er über die Lage und die geleistete Arbeit informiert wurde. Außerdem soll den Bürgern für ihr vorbildliches Verhalten in dieser Zeit gedankt werden.

 

Frau Friesenhahn sind die häufig durchgeführten Kontrollen positiv aufgefallen. Auf Nachfrage erklärt Herr Tanschuss, dass im Stellenplan 2020 3 Stellen für einen Kommunalen Ordnungsdienst vorgesehen sind. Außerdem erkundigt Frau Friesenhahn sich, ob die Tageskliniken wieder geöffnet haben. Aus einem Gespräch mit Herrn Rasche teilt Herr Tanschus mit, dass überall dort, wo Öffnungen vorgenommen werden können, diese auch erfolgen. Weiterhin fragt Frau Friesenhahn, ob es den Stab weiterhin geben wird und wenn ja wie lange. Herr Tanschus erklärt, dass die Lage momentan so ist, dass die übergreifende Koordination in Stabsform nicht benötigt wird. Deshalb hat man sich entschieden, die Stabsarbeit in der nächsten Woche zu beenden und die Lage in reduzierter Form weiter zu beobachten.

Frau von Allwörden ergänzt, dass die bekannten Lockerungen erstmal in Kraft sind bzw. bis 25. Mai in Kraft treten. Danach soll drei Wochen geschaut werden, wie diese sich auswirken.

 

Herr Stuhr erkundigt sich, was passiert, wenn die Infektionszahlen über den Schwellenwert von 50 Infektionen innerhalb einer Woche je 100.000 Einwohner im Landkreis steigen.

Herr Tanschus erklärt dazu, dass die höchsten Werte bisher bei 11 bis 12 Infektionen gleichzeitig lagen. Bisher konnte jeder Fall zurückverfolgt werden. Der Leiter des Amt 30 verweist auf die Internetseite des RKI, auf der alle Informationen tagesaktuell abgerufen werden können. Frau von Allwörden fügt hinzu, dass nicht nur Vermieter von Ferienwohnungen oder Booten kontrollieren müssen, ob ein Gast aus einem Risikogebiet kommt, auch der Gast hat zu prüfen, ob er reisen darf.

Frau Kindler erkundigt sich, ob ein Vertreter der Stadt Mitglied im Stab des Landkreises ist. Herr Peters erklärt, dass dies nicht der Fall ist, aber ein enger Austausch per Telefon oder E-Mail stattgefunden hat. Frau Kindler regt an, sollte der Stab nochmal aktiv werden müssen, dies zu überdenken.

Weiter fragt Frau Kindler, ob die Isolierstation genutzt worden ist. Dazu erklärt Herr Tanschus, dass sich dort Menschen außerhalb ihrer Familien isoliert haben. Vor allem, wenn bei Partnern Vorerkrankungen bestanden haben oder kleine Kinder im Haushalt leben.

In Bezug auf die erste Frage ergänzt Herr Tanschus, dass der Landkreis die besondere Rolle der Hansestadt erkannt hat.

 

Frau Quintana Schmidt bemängelt die fehlende Kontrolle zu den persönlichen Daten, die beispielsweise in Restaurants hinterlegt werden müssen. Herr Tanschus weist darauf hin, dass die Rückverfolgungen auch vor der Hinterlegung der Daten durchgeführt wurde und erfolgreich war. Hier handelt es sich um eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.

Frau von Allwörden erklärt, dass es sich bei der Kontrolle des Ausweises durch den Gastronomen um einen Grundrechtseingriff handeln würde. Es muss an die Vernunft der Gäste appelliert werden, dass diese die korrekten Daten angeben.

 

Herr Schröder fragt, ob sich die zwei Verstorbenen aus der letzten Liste auf den Landkreis beziehen. Herr Peters bejaht die Frage. Frau von Allwörden fügt hinzu, dass die Erfassung nach Wohnort erfolgt.

 

Es gibt keine weiteren Fragen. Frau von Allwörden dankt für die Ausführungen und schließt den Tagesordnungspunkt.