Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund genehmigt das Antragsformular zum Beschluss 2020-VII-03-0249 Ziffer 2 gemäß Anlage.


Herr Dr.-Ing. Badrow merkt an, dass es Hinweise des Innenministeriums M-V gibt, wonach die Vorgehensweise der Hansestadt Greifswald hinsichtlich der Unterstützung von Vereinen und Verbänden als kritisch angesehen wird. Um Rechtssicherheit herzustellen, wird das vorliegende Antragsformular nach Beschlussfassung nochmals kritisch geprüft. Der Oberbürgermeister bittet um Verständnis, dass es dadurch zu einer zeitlichen Verzögerung kommen wird.

 

Herr Pieper weist darauf hin, dass auf der zweiten Seite des Antragsformulars ein Satz doppelt aufgeführt ist. Des Weiteren rät er, die Vereinsregisternummer mit aufzuführen.

 

Frau Dr. Gelinek erläutert, dass das Formular möglichst kurz gehalten werden soll. Von den Antragstellern werden die Vereinssatzung und die Gemeinnützigkeitsbescheinigung abgefordert. Zudem ist der Antrag mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu versehen. Die Aufführung der Vereinsregisternummer hält sie damit für entbehrlich.

 

Herr Suhr geht auf den Punkt 3 „Erklärungen“ des Formulars ein. Demnach wird eine Nachrangigkeit in Bezug auf Hilfsfonds des Bundes oder des Landes definiert. Er erkundigt sich, ob es seitens der Verwaltung rechtliche Bedenken hinsichtlich unterschiedlicher Förderinstrumente gibt.

 

Frau Dr. Gelinek stellt klar, dass eine Doppelförderung ausgeschlossen werden soll. Sie begrüßt die Entwicklung der Fördermöglichkeiten auf unterschiedlichen Ebenen. Bei Antragstellung ggü. der Hansestadt Stralsund darf kein Antrag von einer anderen Institution bewilligt worden sein.

Der Hansestadt Stralsund ist es ein Anliegen, mit den Vereinen in Kontakt zu treten, um diese ggf. auf weitere Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen. Frau Dr. Gelinek hält es für unproblematisch, dass ein Antrag wieder zurückgenommen wird, wenn eine Förderung einer anderen Institution erfolgt.

 

Herr Haack ist als Einreicher des Ursprungsantrags erfreut über die zeitnahe Erarbeitung des Antragsformulars. Damit wird ein Zeichen für die Stralsunder Vereine gesetzt. Er begrüßt die Initiative der Hansestadt Stralsund.

 

Herr Pieper erfragt die Vorgehensweise bzw. Priorisierung, wenn mehr als 60 Vereine einen Antrag stellen.

 

Frau Dr. Gelinek geht davon aus, dass gerade die kleineren Vereine Unterstützung benötigen. Mit den 60 T € wird voraussichtlich der größte finanzielle Druck aufgefangen. Sollte der Bedarf an weiteren finanziellen Mitteln festgestellt werden, ist darüber nachzudenken, die Gesamtsumme der Soforthilfe zu erhöhen.

 

Frau Kühl dankt der Verwaltung für die schnelle Erarbeitung des Antragsformulars.

 

 

Abschließend erklärt der Oberbürgermeister, dass die redaktionelle Anpassung vorgenommen wird und er stellt das Antragsformular zum Beschluss 2020-VII-03-0249 Ziffer 2 wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: 10 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen