Auf Nachfrage von Herrn Pieper bestätigt Herr Peters, dass es sich um einen jederzeit kündbaren Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten handelt. Jedoch ist nicht davon auszugehen, dass Ambitionen bestehen, die auf eine Kündigung zielen.

Herr Peters ergänzt, dass es sich bei der aufgestellten Kalkulation um fiktive Kosten handelt. Ein jährlicher Pauschalbetrag zur Aufwandsdeckung in Höhe von 27.500,00 EUR wurde festgelegt.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, lässt Herr Pieper über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0006/2020 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen. 


Abstimmung:                    8 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltung