Herr Paul geht auf die Besonderheiten der Sitzungsdurchführung ein. Er bittet die Mitglieder der Bürgerschaft, Redebeiträge nach Möglichkeit vom Platz aus zu halten.

Die Maßnahmen aus der SARS-CoV2 –Bekämpfungsverordnung betreffen zudem insbesondere die Öffentlichkeit, deren Teilnahme an der Sitzung erheblich eingeschränkt ist. Vorab wurden alle alternativen Möglichkeiten geprüft. Im Ergebnis kann zur Sondersitzung der Bürgerschaft die Öffentlichkeit ausschließlich nur über die anwesenden Vertreter der Presse gewährleistet werden.

Der Präsident weist darauf hin, dass während des öffentlichen Teils der Sitzung Film- und Tonaufzeichnungen vorgenommen werden. Im Interesse einer zeitnahen Nachvollziehbarkeit der Beratungen und Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger ist in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister vereinbart worden, den öffentlichen Teil als Stream auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund zur Verfügung zu stellen.

Einwände seitens der Mitglieder der Bürgerschaft dagegen werden nicht erhoben.

 

Anschließend stellt der Präsident die ordnungsgemäße Ladung fest und gibt bekannt, dass zu Beginn der Sitzung 41 Bürgerschaftsmitglieder anwesend sind, womit die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

 

 

Es erfolgt eine Tonträgeraufzeichnung.