Die Hansestadt Stralsund überträgt die unmittelbare Veranstalterrolle für den Weihnachtsmarkt ab dem Jahr 2020 an das städtische Unternehmen SWS Stadtwerke Stralsund GmbH.  


Frau Behrendt erläutert die Vorlage ausführlich. Der Weihnachtsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren gut entwickelt. Dies ist dem Stadtmarketingverein, der AG Weihnachtsmarkt und der Agentur Basic Events sowie den Sponsoren zu verdanken.

Da sich der Stadtmarketingverein zurückgezogen hat, mussten Alternativen gefunden werden.

Das Fachamt hat sich entschieden, den Weihnachtsmarkt zukünftig über eine städtische Gesellschaft durchführen zu lassen.

Die Wahrnehmung der Aufgabe durch die SWS, somit innerhalb der städtischen Struktur, führt zu einer Planungssicherheit für die kommenden Jahre.

Weiterer Vorteil ist, dass die durch den Weihnachtsmarkt erwirtschafteten Erlöse in die Weiterentwicklung der Veranstaltung investiert werden können. Von Seiten der SWS GmbH besteht keine Gewinnerwirtschaftungsabsicht.

In Zusammenarbeit mit dem neuen Veranstalter und den Fachämtern der Hansestadt Stralsund könnten zudem Akzente, z.B. in puncto Plastikmüllvermeidung, Ökostrom etc., gesetzt werden.

Den bisherigen Schaustellern, Händlern oder Gastronomen sollen durch die Neuregelung keine Nachteile erwachsen.

Die vorgeschlagene Lösung innerhalb der städtischen Struktur gewährleistet außerdem einen verlässlichen Informationsaustausch zu Organisation und Kalkulation.

Zusammenfassend sorgt die Neuregelung der Durchführung des Stralsunder Weihnachtsmarktes für mehr Planungssicherheit, bietet eine verlässliche Organisationsstruktur und gleichzeitig eine Möglichkeit für die SWS GmbH, sich ggü. seinen Kunden zu präsentieren.

 

Herr Suhr meint, dass sich mit dem Einwerben von Sponsoringmitteln ein neues Geschäftsfeld für die SWS GmbH erschließen würde.

 

Frau Behrendt erklärt, dass der neue Veranstalter anderen Unternehmen die Möglichkeit bietet, Sponsoring zu leisten und mit entsprechender Gegenleistung in Erscheinung zu treten. Auch bisher wurde der Weihnachtsmarkt u.a. durch Sponsoring finanziert. Es wird kein neues Geschäftsfeld der Stadtwerke Stralsund GmbH entwickelt und aufgebaut, da der Fokus auf der Durchführung des Stralsunder Weihnachtsmarktes liegt und dahingehend beschränkt ist.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow ergänzt, dass die Stadtwerke bisher einer der Hauptsponsoren gewesen ist. Er hält es für eine wichtige Aufgabe, Erträge und Aufwendungen transparent zu machen.

 

Aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI besteht die Möglichkeit, dass ein zu 100% öffentliches Unternehmen in den Markt eingreift.

Nachfolgend erläutert Herr Suhr ausführlich den vorliegenden Änderungsantrag und geht dabei auf den vom Oberbürgermeister hinterfragten Begriff „Dritte“ ein.

Gemeint sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die den Weihnachtsmarkt organisieren und ausrichten.

Nach Auffassung von Herrn Suhr sollte sich die SWS GmbH ihrem Kerngeschäft und der Aufgabe der Daseinsvorsorge widmen und nicht weitere Geschäftsfelder, die nicht zum unmittelbaren Kerngeschäft gehören, erschließen.

Es hat sich ihm zudem nicht erschlossen, dass die Durchführung/Ausrichtung einer derartigen Veranstaltung zur Kernkompetenz der Stadtwerke zählt.

Die von der Verwaltung bisher vorgetragene Argumentation hat Herrn Suhr nicht überzeugt. Hinsichtlich der Planungssicherheit meint er, dass diese auch über eine Ausschreibung über einen mittelfristigen Zeitraum gewährleistet sein kann.

Im Ergebnis ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI für eine marktwirtschaftliche Lösung. Aufgrund des fortgeschrittenen Jahres sollte für das Jahr 2020 eine Übergangslösung gefunden werden.

 

Der Oberbürgermeister verdeutlicht, dass der Erfolg des Stralsunder Weihnachtsmarktes auf einer „Mannschaftsleistung“ basiert und nicht auf der Leistung eines einzelnen Unternehmens.

 

Frau Bartel hält das Anliegen des Änderungsantrages für nachvollziehbar. Der Weihnachtsmarkt 2020 sollte als Übergang verstanden werden, um ab 2021 eine langfristige Lösung zu finden.

 

Herr Kühnel unterstützt die Argumente von Herrn Suhr, dass die Durchführung von Veranstaltungen nicht zur Kernkompetenz der Stadtwerke gehört und einen Eingriff in den Markt darstellt.

 

Der Oberbürgermeister bittet nochmals um Erläuterungen zum Begriff „Dritte“, insbesondere, ob davon auch die Stadtwerke erfasst sind.

 

Herr Suhr klärt auf, dass für das Übergangsjahr 2020 die Einbeziehung „Dritter“ nicht näher definiert ist. Kern des Änderungsantrages ist, ab 2021 die Durchführung des Weihnachtsmarktes rechtzeitig auszuschreiben. Hinsichtlich des Lösungsvorschlags der Verwaltung hat er wettbewerbsrechtliche Bedenken.

Herr Suhr betont, dass die Mannschaftsleistung aus den vergangenen Jahren nicht in Frage gestellt wird. Es ist letztlich eine Grundsatzentscheidung zu treffen, wie die Durchführung des Stralsunder Weihnachtsmarktes neu geregelt wird.

 

Frau Kühl hält es für wichtig, dass an dem bewährten Konzept und der Qualität des Weihnachtsmarktes festgehalten wird. Sie geht davon aus, dass der Lösungsvorschlag der Verwaltung wohl überlegt ist.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow bestätigt die von Frau Kühl formulierte Zielfunktion.

 

 

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt wie folgt über den Änderungsantrag AN 0074/2020 abstimmen:

 

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Die Koordination der Neuregelung für den Weihnachtsmarkt und die Sicherstellung der Durchführung für das Jahr 2020 wird dem Amt für Kultur, Welterbe und Medien zugeordnet. Zur Unterstützung der mit der Veranstalterrolle verbundenen Aufgaben wird der Oberbürgermeister ermächtigt, im rechtlich zulässigen Rahmen Dritte mit Aufgaben zur Organisation und Unterstützung zu beauftragen, um den Weihnachtsmarkt 2020 in der gewohnten Qualität gewährleisten zu können.

 

2.       Für die Nachfolgejahre wird der Oberbürgermeister damit beauftragt, frühzeitig eine Ausschreibung vorzubereiten mit dem Ziel der Vergabe zur Neuregelung der Organisation und Durchführung des Stralsunder Weihnachtsmarktes an geeignete Dritte. Bestandteil der Ausschreibung soll ausdrücklich auch die Erstellung einer Konzeption zur Weiterentwicklung des Weihnachtsmarktes sein.

 

3.       Der Ausschuss für Kultur wird regelmäßig beteiligt und informiert.

 

 

Abstimmung: 2 Zustimmungen 7 Gegenstimmen            1 Stimmenthaltung

 

 

Abschließend stellt Herr Dr.-Ing. Badrow die Vorlage H 0014/2020 wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung: 6 Zustimmungen 2 Gegenstimmen            2 Stimmenthaltungen