Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorschläge und Ergebnisse aus dem Gutachten über die Wirtschaftsförderung Vorpommern, welches im Auftrag der Sparkasse Vorpommern angefertigt wurde, sind dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben in Nichtöffentlicher Sitzung im April 2020 vorzustellen.

 


Herr Haack begründet den Antrag AN 0028/2020. Bisher liegen keine Ergebnisse zum Gutachten zur Effizienz der WFG vor. Eine Effizienz ist in Stralsund nicht erkennbar. Herr Haack betont, dass der Antrag nicht darauf abzielt, die Gesellschaft abzuschaffen. Vielmehr soll die Hansestadt Stralsund als Gesellschafter austreten, da sie durch die Kreisumlage über den Landkreis Vorpommern-Rügen an der Gesellschaft beteiligt ist. Er wirbt dafür, dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Dr. Zabel erläutert kurz den Änderungsantrag AN 0065/2020 der Fraktion CDU/FDP.

 

Herr Buxbaum hält es für nicht zweckmäßig, wenn sich die Bürgerschaft nicht mit dem erstellten Gutachten befasst. Er sieht keinen zeitlichen Druck, da die Kündigungsfristen noch eingehalten werden können. Um eine vernünftige Entscheidung treffen zu können, sollten die Ergebnisse des Gutachtens beraten werden.

Herr Buxbaum regt an, die Ergebnisse des Gutachtens bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben am 26.03.2020 zu behandeln.

 

Herr Miseler erklärt für die Fraktion SPD, sich dem Änderungsantrag anzuschließen.

 

Herr Haack erinnert daran, dass es die Zusage gab, dass die Ergebnisse Ende November 2019 vorliegen. Seit dem ist viel Zeit vergangen. Außerdem stellt er in Frage, dass die Ergebnisse des Gutachtens im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beraten werden sollen.

 

Der Oberbürgermeister erinnert daran, dass das Gutachten zuerst den Gesellschaftern vorgestellt wird. Da sich das Gutachten mit unternehmerischen Aspekten und ggf. auch mit personellen Belangen befasst, hält er es für richtig, dass es im nichtöffentlichen Teil beraten wird. Es geht um den Schutz von Gütern Dritter und nicht um Intransparenz.

 

Herr Suhr teilt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI mit, dem Änderungsantrag zuzustimmen. Aufgrund der Komplexität der Thematik hält er es für sinnvoll, eine bewusste Entscheidung herbeizuführen.

 

Herr Adomeit sieht einen Widerspruch zwischen der Tätigkeit der WFG und den zurückgehenden Gewerbetreibenden in der Hansestadt Stralsund. Er begrüßt den Ursprungsantrag.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow stellt klar, dass die Zahl der Gewerbetreibenden nicht signifikant für die Wirtschaftskraft der Hansestadt Stralsund ist.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, stellt der Präsident den Änderungsantrag AN 0065/2020 wie folgt zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorschläge und Ergebnisse aus dem Gutachten über die Wirtschaftsförderung Vorpommern, welches im Auftrag der Sparkasse Vorpommern angefertigt wurde, sind dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben in Nichtöffentlicher Sitzung im April 2020 vorzustellen.

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2020-VII-02-0222

 

Nach der Abstimmung entwickelt sich eine Diskussion, ob die Anregung von Herrn Buxbaum, die Thematik im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben am 26.03.2020 zu beraten, als Änderungsantrag anzusehen war.

 

 

Pause: 17:33 Uhr bis 18:07 Uhr

 

 

Herr Buxbaum verzichtet auf die Wertung seiner Wortmeldung als Änderungsantrag. Er begründet dies mit der umfangreichen Haushaltsberatung in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben am 26.03.2020.

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen