Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die Wahlwerbungsordnung so zu ändern, dass im 10 m - Bereich von Einmündungen, Kreuzungen und Ein- und Ausfahrten eine Wahlwerbung generell zu verbieten ist.

 


Der Präsident stellt den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zur Abstimmung:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die Wahlwerbungsordnung so zu ändern, dass im 10 m - Bereich von Einmündungen, Kreuzungen und Ein- und Ausfahrten eine Wahlwerbung generell zu verbieten ist.


Mehrheitlich zugestimmt