Herr Bogusch teilt mit, dass bereits zwei Änderungsvorschläge von der Verwaltung überarbeitet wurden.
Bezüglich des § 6 Abs. 2 „Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang“ teilt Herr Bogusch mit, dass den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden soll, die neu eingebaute Heizung 15 Jahre lang zu nutzen.
Neuer Formulierungsvorschlag: „… spätestens 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem diese Satzung in Kraft getreten und die Heizungsanlage älter als 15 Jahre ist…“
Bezüglich dem § 6 Abs. 4 „Anschluss- und Benutzungszwang“ wird von der Verwaltung ein Änderungsvorschlag zu „Eine Befreiung aus wirtschaftlichen Gründen kann auf Antrag erteilt werden“ gemacht.
Neuer Formulierungsvorschlag: „Eine Befreiung aus wirtschaftlichen Gründen ist nach pflichtgemäßen Ermessen zu erteilen …“
Herr Pieper würde es befürworten, wenn im Nachgang des Anschluss- und Benutzungszwanges eine Befreiung möglich wäre, sofern die Wärmeversorgung ausschließlich durch mit erneuerbaren Energien betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen gewährleistet wird. Herr Bogusch nimmt die Anregung entgegen und wird dies entsprechend prüfen.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die Vorlage in der nächsten Ausschusssitzung erneut beraten wird.