Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,

 

den nachstehenden Antrag in den Ausschuss für Finanzen und Vergabe zu verweisen.

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Landesregierung folgenden Beschluss der Bürgerschaft mitzuteilen und eine Stellungnahme hierzu einzufordern:

 

1.   Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, eine grundlegende Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Eine Reform darf nicht auf die lange Bank geschoben werden.

2.   Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, eine Neuregelung der Stadt-Umland-Umlage umgehend auf den Weg zu bringen oder einen Ausgleich für die fehlenden Einnahmen bereitzustellen. Hier ist der Erhöhung der Kreisumlage in besonderer Weise Rechnung zu tragen.

3.   Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die gestiegenen Kosten der Kommunen bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Höhe von 36,7 Millionen Euro in vollem Umfang auszugleichen.

4.   Die Bürgerschaft stellt fest, dass ohne einen entsprechenden Ausgleich das 100-Millionen-Hilfspaket der Landesregierung ins Leere läuft, da es durch die gestiegenen Kosten bei den Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises innerhalb von drei Jahren aufgebraucht wird.

 


Herr Suhr begründet den Sachantrag ausführlich.

 

Herr Nitschke bekundet, diese Thematik für sehr wichtig zu halten, da sie äußerst problembehaftet sei. Er erklärt, dass er den Stralsunder Landtagsabgeordneten zutraue, die Stralsunder Interessen kraftvoll zu vertreten. Die Thematik sei zu wichtig, als damit Wahlkampf zu betreiben. Ein nötigender Aufruf der Stralsunder Bürgerschaft würde die Koalition in Schwerin bei der Sacharbeit stören. Er bittet, auf den Antrag zu verzichten.

 

Herr Rickmann erklärt, dass die Problematik von der Fraktion SPD erkannt, sich die Fraktion jedoch wegen der fehlenden Alternativen in der Erklärung enthalten werde.

 

Herr Suhr erklärt, dass diese Thematik für den Wahlkampf ungeeignet sei, da es kein Außenstehender verstehen würde. Er appelliert erneut an die Bürgerschaftsmitglieder, ein klares Zeichen zu setzen und dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Nitschke erklärt, dass die Thematik sehr wichtig und schwierig sei und bittet um gemeinsame Gespräche und Beratungen.

 

Herr Suhr bekundet seine Bereitschaft zu Gesprächen und stellt einen Verweisungsantrag in den Ausschuss für Finanzen und Vergabe.

 

Der Präsident stellt den Verweisungsantrag zur Abstimmung.


Mehrheitlich zugestimmt