Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die zeitnahe Einführung einer Ehrenamtspauschale für die Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehr zu prüfen.

 

Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und dem Ausschuss für Finanzen und Vergabe zur Beratung vorzulegen.

 


Frau Kindler begründet den Antrag ausführlich. Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist unverzichtbar. Sie definiert die Aufgaben und Pflichten der ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr entsprechend der Satzung. Frau Kindler bittet, dem Antrag zuzustimmen.

 

Herr Dr. Zabel erklärt für die Fraktion CDU/FDP, den Prüfantrag zu unterstützen.

 

Herr Hofmann geht auf die Bedeutung jeder ehrenamtlichen Tätigkeit ein. Er beantragt die Verweisung des Antrages in die Fachausschüsse.

 

Frau Kindler erläutert, dass in vielen Bereichen das Ehrenamt auch entschädigt wird. Für die Freiwillige Feuerwehr liegt die Zuständigkeit bei der Hansestadt Stralsund. Zudem handelt es sich um einen Prüfauftrag. Es ist somit noch keine Form der Ehrenamtspauschale benannt.

 

Der Präsident lässt über die Verweisung des Antrages in die zuständigen Fachausschüsse wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Abschließend stellt er den Ursprungsantrag AN 0063/2020 wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen