Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, in welchen Bereichen der Altstadtinsel und des Frankendamms die Einführung Geschwindigkeitsbegrenzung von km/h 30 rechtlich zulässig ist, bzw. in welchen Bereichen dies mit der jeweiligen Anordnung geschaffen werden kann.

 

Die Ergebnisse werden den Ausschüssen für Sicherheit und Ordnung (SOA) und Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung (BUKStA) zeitnah zur Beratung vorgelegt.

 


Herr Dr. von Bosse wirbt im Interesse der Verkehrsberuhigung für den Prüfantrag.

 

Herr Lastovka weist darauf hin, dass es sich um eine Aufgabe der Hansestadt Stralsund im übertragenen Wirkungskreis handelt. Daher ist sie gehalten, mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen zu prüfen. Der Antrag ist somit entbehrlich.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht, lässt der Präsident wie folgt über den Antrag AN 0062/2020 abstimmen:

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt