Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Anträge AN 0032/2020 und AN 0070/2020 werden zur Beratung in die Ausschüsse für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben sowie Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung verwiesen.


Herr Miseler begründet den Antrag ausführlich. Er bittet, den Antrag zu unterstützen.

 

Herr Bauschke weist darauf hin, dass der Status als Weltkulturerbe eine genaue Abwägung zur Thematik Beschilderung erfordert.

Er stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Erstellung eines neuen digitalen Konzeptes zu digitalen Informationen über Sehenswürdigkeiten in der Hansestadt Stralsund zu prüfen. In dem Konzept soll eine Auswahl über Sehenswürdigkeiten wie Gebäude, Denkmäler etc. getroffen werden sowie die Praktikabilität berücksichtigt werden.

 

Herr Bauschke begründet den eingereichten Prüfauftrag.

 

Herr Miseler stellt klar, dass es um eine kleine Tafel mit den notwendigen Informationen geht. Er stellt in Frage, ob jeder bereit ist, das Smartphone zu nutzen. Eine zusätzliche digitale Information lehnt er nicht ab.

 

Herr Hofmann kritisiert, dass der Änderungsantrag den ursprünglichen Sinn des AN 0032/2020 entfremdet. Er beantragt, den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP und den Ursprungsantrag der Fraktion SPD zusammenzufassen.

 

Frau Kühl meint, dass ein kleines Hinweisschild auch die Lesefähigkeit der Kinder fördert.

 

Herr Bauschke findet die Einlassung von Herrn Hofmann nicht nachvollziehbar. Es geht um die Erstellung eines Gesamtkonzeptes unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Weltkulturerbes.

 

Herr Miseler begrüßt den Antrag von Herrn Hofmann. Er betont, dass neben einer digitalen auch eine analoge Lösung erforderlich ist.

 

Herr Dr. Zabel erkundigt sich, ob es bereits eine städtische Gesamtkonzeption zur Beschilderung gibt. Er hält die bisherigen Erläuterungen für durchaus nachvollziehbar.

 

Der Oberbürgermeister teilt mit, dass es bisher kein Konzept gibt.

 

Herr Dr. Zabel empfiehlt, den Prüfantrag anzunehmen und die Ergebnisse im Ausschuss zu beraten, um ggf. eine Gesamtkonzeption zu entwickeln. Er beantragt, beide Anträge in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen.

 

Frau Fechner meint, dass man Kunstwerke auch ohne Erläuterung wirken lassen kann.

 

Der Präsident lässt über den Antrag der Fraktion Bürger für Stralsund, den Ursprungsantrag AN 0032/2020 und den Änderungsantrag von Herrn Bauschke zusammenzulegen, wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Anschließend stellt der Präsident den Verweisungsantrag von Herrn Dr. Zabel, den Antrag AN 0032/2020 und den Änderungsantrag von Herrn Bauschke, AN 0070/2020, in die Fachausschüsse zu verweisen, wie folgt zur Abstimmung:

 

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen