Sitzung: 06.03.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Herr
Göcke nimmt wie folgt Stellung:
Zu
1.: Die Sollstärken der Freiwilligen Feuerwehren in M-V werden in der
„Verwaltungsvorschrift über die
Mindeststärke, die Gliederung und die Mindestausrüstung öffentlicher
Feuerwehren und Werkfeuerwehren“ des Innenministers aus dem Jahr 1992 geregelt.
Die Freiwillige Feuerwehr Stralsund wurde als Schwerpunktfeuerwehr eingestuft.
Die Sollstärke beträgt 36 aktive Feuerwehrmitglieder, 1 Wehrführer und 1
Stellvertreter - insgesamt also 38 aktive Personen. Die Einhaltung dieser
Sollstärke ist gewährleistet. Derzeit verfügt die Freiwillige Feuerwehr der
Hansestadt über 45 aktive Mitglieder. Durchschnittlich waren in den letzten 20
Jahren 40 aktive Mitglieder für den Einsatzdienst verfügbar.
Zu
2.: Die Gewinnung neuer Mitglieder erfolgt ständig. Zugänge resultieren
überwiegend durch Übernahme von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr in die
Einsatzabteilung mit dem Erreichen des 16. Lebensjahres. Die effektivste
Werbung für die Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr erfolgt noch immer über
Familie, Freunde und Kollegen. Die Feuerwehr nutzt alle Veranstaltungen zur
Eigenwerbung. Dies erfolgt z.B. bei Technikschauen, Sicherheitswachen und Tagen
der offenen Tür. Das Land unterstützt die Feuerwehren durch Werbekampagnen in
den Medien und durch Schautafeln und Aufsteller. Aktuell bereitet sich die
Feuerwehr auf die Ehrenamtsmesse vor. Vorstand und Jugendwart beraten außerdem
über den Aufbau einer Kinderfeuerwehr mit Absenkung der Altersgrenze von 10 auf
6 Jahre. Darüber hinaus fand im letzten Jahr das erste Hoffest des
sicherheitstechnischen Zentrums statt. Vorbereitet durch die Freiwillige
Feuerwehr konnten sich hier die Besucher über die untergebrachten Verbände
informieren. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und wird weiter geführt.
Außerdem wird regelmäßig mit den Kameraden darüber beraten, mit was für
Maßnahmen die Freiwillige Feuerwehr zusätzlich gestärkt werden kann.
Zu
3.: Die Einsatzstärke der Freiwilligen Feuerwehr ist klar geregelt. Nach
Alarmierung rücken in der Regel 4 Einsatzkräfte mit dem Tanklöschfahrzeug aus.
Dies soll innerhalb von 10 Minuten nach Alarm und in mindestens 80 % aller
Fälle geschehen. Alle anderen Kameraden verbleiben nach Alarm zuerst im
Gerätehaus und werden in Abhängigkeit von der konkreten Lage durch den
Einsatzleiter angefordert.
Die
Mitgliederstärke der Freiwilligen Feuerwehr, die Ausrückestärke und die
Ausrückezeiten bei Alarm haben sich im letzten Jahr stabilisiert und
tendenziell verbessert. Dies ist auch auf den Umzug in das neue Gerätehaus
zurück zu führen. Die räumliche Nähe zur Berufsfeuerwehr mit kurzen Wegen zu
Werkstätten, Lagern und Ausbildungseinrichtungen wirken sich natürlich positiv
aus.
Es wurde keine Aussprache beantragt.