Gast: Frau Leopold vom Landkreis Vorpommern-Rügen

 

Frau Leopold erklärt, dass es sich um ein geschütztes Gewerbe handelt. Der Taxiunternehmer hat eine Betriebs- und Beförderungspflicht. Nach einer Beschwerde über die Verfügbarkeit von Taxen in den Abend- und Nachtstunden 2018 gab es eine Zusammenkunft mit dem Vorsitzenden der Taxizentrale. Daraufhin wurden die Beförderungsentgelte ab dem 4. Kilometer bzw. die Nacht- und Feiertagszuschläge erhöht. Weiterhin gab es ein Treffen mit Vertretern der Tourismuszentralen und der Taxiunternehmen, um zu besprechen, wie die Koordinierung verbessert werden kann. Im Dezember 2019 wurde eine Untersuchung zur Funktionalität und zu den Tarifen vom Landkreis in Auftrag gegeben, erklärt Frau Leopold. Konkrete Beschwerden liegen dem Landkreis nicht vor.

Herr Adomeit führt als Beispiel an, dass, wenn der Flixbus abends bzw. nachts in Stralsund ankommt, es dann sehr schwierig ist, ein Taxi zu bekommen.

 

Frau Leopold erklärt, dass es sich für einige Taxiunternehmer nicht lohnt, einen Taxifahrer nachts zu beschäftigen, da die Nachfrage zu gering ist.

 

Herr Adomeit schlägt vor, das Ergebnis der Untersuchung abzuwarten und das Thema dann erneut zu beraten. Frau Leopold ergänzt, dass in Stralsund 47 Taxen verfügbar sind. Der Bereich der Krankenfahrten hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

 

Herr Meißner fragt, ob es Überlegungen gibt, Dienstpläne aufzustellen. Es gab bereits Überlegungen dazu, allerdings gibt es gerade im Bereich des Datenschutzes noch Klärungsbedarf. Weiter fragt Herr Meißner, ob es sinnvoll ist, sich bei Problemen direkt an den Landkreis zu wenden. Frau Leopold bejaht die Frage.

 

Herr Sobottka findet ebenfalls, dass die Verfügbarkeit von Taxen deutlich schlechter geworden ist, auch in den Morgenstunden. Eine Taxizentrale sollte Bestellungen aufnehmen und die Taxen koordinieren. Dazu erklärt Frau Leopold, dass die Taxiunternehmer sich diesbezüglich einig sein müssten. Nicht alle Fahrzeuge laufen über die Zentrale. Es können keine Aufträge entgegengenommen werden, da nicht klar ist, wie viele Fahrzeuge am Tag darauf zur Verfügung stehen. Erst bei Dienstbeginn melden sich die Fahrer in der Zentrale. Frau Leopold gibt den Hinweis, dass bei Bedarf für einen bestimmten Tag ein Taxi benötig wird, es direkt bei einem Taxiunternehmer bestellt werden sollte. Der Landkreis kann die Taxiunternehmer nicht beauflagen, sich einer Taxizentrale anzuschließen.

 

Auf die Frage von Herrn Wendlandt, antwortet Frau Leopold, dass die Unternehmer die an sie gestellten Aufträge abarbeiten. Konkrete Beschwerden liegen dem Landkreis nicht vor.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, das Thema erneut zu beraten, sobald die Ergebnisse von der vom Landkreis beauftragten Untersuchung vorliegen.

 

Der Ausschussvorsitzende schließt das Thema.