Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mehrheitlich abgelehnt

 


Herr Vetter antwortet wie folgt:

zu 1.: Der B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Kramerhof „Stadthalle Stralsund“ ist nach wie vor rechtskräftig.

zu 2.: Es hat Gespräche mit Interessenten für das Grundstück gegeben. Vertragsverhandlungen wurden nicht weitergeführt, da nur ein Teilstück der Fläche im Rahmen eines Pachtvertrages zur Diskussion stand. Weiterhin bedarf es für die Nutzung des Areals einer Änderung des genannten B-Planes Nr. 13, für die die Gemeinde Kramerhof zuständig ist.

zu 3.: Auf Nachfrage bei der Gemeinde zur Änderung des B-Planes für den Bau von Eigenheimen wurde diese Änderung als nicht genehmigungsfähig gesehen.

 

Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.