Sitzung: 06.03.2014 Bürgerschaft
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Mehrheitlich abgelehnt
Herr
Vetter antwortet wie folgt:
zu
1.: Der B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Kramerhof „Stadthalle Stralsund“ ist nach
wie vor rechtskräftig.
zu
2.: Es hat Gespräche mit Interessenten für das Grundstück gegeben.
Vertragsverhandlungen wurden nicht weitergeführt, da nur ein Teilstück der
Fläche im Rahmen eines Pachtvertrages zur Diskussion stand. Weiterhin bedarf es
für die Nutzung des Areals einer Änderung des genannten B-Planes Nr. 13, für
die die Gemeinde Kramerhof zuständig ist.
zu
3.: Auf Nachfrage bei der Gemeinde zur Änderung des B-Planes für den Bau von
Eigenheimen wurde diese Änderung als nicht genehmigungsfähig gesehen.
Herr Zimmer stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.