Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Parteien und Wählergruppen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verpflichten sich freiwillig auf dauerhafte Wahlwerbung (z.B. Plakate und Aufsteller) im Vorlauf einer Wahl im Bereich der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer bis einschließlich der Hafeninsel) zu verzichten. Zeitgleich appellieren wir an alle anderen Parteien und Wählergruppen in der Hansestadt Stralsund sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen. Mobile Wahlwerbung, wie z.B. Wahlkampfstände, ist davon nicht betroffen.

 


Es liegt ein Änderungsantrag vor.

Herr Völker begründet kurz den Änderungsantrag. Er weist auf die bestehende Selbstverpflichtung und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich eines Verbotes hin.

 

Herr Haack erklärt für seine Fraktion, dass es eine funktionierende Übereinkunft des Nichtplakatierens zwischen den Fraktionen gäbe und dass sich die Fraktion dem Änderungsantrag anschließe. Die Innenstadt solle gänzlich frei von Wahlwerbung bleiben.

 

Herr Arendt erklärt, dass sich die NPD auch an die Selbstverpflichtung halten werde. Sollte jedoch gegen die Selbstverpflichtung verstoßen werden, werde auch die NPD Wahlplakate hängen.

 

Frau Nitz erklärt, dass auch ihre Fraktion sich an diese Verpflichtung halten werde und erfragt, ob die Fraktion DIE LINKE für den Einsatz von „Dreiböcken“ Sondernutzungsgebühren bezahlt hätte.

 

Herr Bogusch erklärt, dass diese Aufsteller durch die Fraktion DIE LINKE beantragt und unter Auflagen durch die Verwaltung genehmigt worden seien. Da es sich um Wahlwerbung handele, werde dafür keine Sondernutzungsgebühr verlangt.

 

Herr Buxbaum erklärt, dass er mit der geänderten Vereinbarung einverstanden sei.

 

Die Bürgerschaftsmitglieder diskutieren umfassend zum Änderungsantrag.

Der Präsident stellt den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zur Abstimmung.

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Die Parteien und Wählergruppen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verpflichten sich freiwillig auf dauerhafte Wahlwerbung (z.B. Plakate und Aufsteller) im Vorlauf einer Wahl im Bereich der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer bis einschließlich der Hafeninsel) zu verzichten.  Zeitgleich appellieren wir an alle anderen Parteien und Wählergruppen in der Hansestadt Stralsund sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen. Mobile Wahlwerbung, wie z.B. Wahlkampfstände, ist davon nicht betroffen.

 

Abstimmung:              Mehrheitlich zugestimmt

Beschluss. Nr.: 2014-V-02-1100

 

 

Der Präsident stellt den geänderten Sachantrag zur Abstimmung.