Sitzung: 06.03.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Parteien und Wählergruppen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verpflichten sich freiwillig auf dauerhafte Wahlwerbung (z.B. Plakate und Aufsteller) im Vorlauf einer Wahl im Bereich der Innenstadt (innerhalb der Stadtmauer bis einschließlich der Hafeninsel) zu verzichten. Zeitgleich appellieren wir an alle anderen Parteien und Wählergruppen in der Hansestadt Stralsund sich dieser Selbstverpflichtung anzuschließen. Mobile Wahlwerbung, wie z.B. Wahlkampfstände, ist davon nicht betroffen.
Es
liegt ein Änderungsantrag vor.
Herr
Völker begründet kurz den Änderungsantrag. Er weist auf die bestehende Selbstverpflichtung
und verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich eines Verbotes hin.
Herr
Haack erklärt für seine Fraktion, dass es eine funktionierende Übereinkunft des
Nichtplakatierens zwischen den Fraktionen gäbe und dass sich die Fraktion dem
Änderungsantrag anschließe. Die Innenstadt solle gänzlich frei von Wahlwerbung
bleiben.
Herr
Arendt erklärt, dass sich die NPD auch an die Selbstverpflichtung halten werde.
Sollte jedoch gegen die Selbstverpflichtung verstoßen werden, werde auch die
NPD Wahlplakate hängen.
Frau
Nitz erklärt, dass auch ihre Fraktion sich an diese Verpflichtung halten werde
und erfragt, ob die Fraktion DIE LINKE für den Einsatz von „Dreiböcken“
Sondernutzungsgebühren bezahlt hätte.
Herr
Bogusch erklärt, dass diese Aufsteller durch die Fraktion DIE LINKE beantragt
und unter Auflagen durch die Verwaltung genehmigt worden seien. Da es sich um
Wahlwerbung handele, werde dafür keine Sondernutzungsgebühr verlangt.
Herr
Buxbaum erklärt, dass er mit der geänderten Vereinbarung einverstanden sei.
Die
Bürgerschaftsmitglieder diskutieren umfassend zum Änderungsantrag.
Der
Präsident stellt den Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP zur Abstimmung.
Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die
Parteien und Wählergruppen der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
verpflichten sich freiwillig auf dauerhafte Wahlwerbung (z.B. Plakate und
Aufsteller) im Vorlauf einer Wahl im Bereich der Innenstadt (innerhalb der
Stadtmauer bis einschließlich der Hafeninsel) zu verzichten. Zeitgleich appellieren wir an alle anderen
Parteien und Wählergruppen in der Hansestadt Stralsund sich dieser
Selbstverpflichtung anzuschließen. Mobile Wahlwerbung, wie z.B.
Wahlkampfstände, ist davon nicht betroffen.
Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt
Beschluss.
Nr.: 2014-V-02-1100
Der
Präsident stellt den geänderten Sachantrag zur Abstimmung.