Sitzung: 06.03.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die Wahlwerbungsordnung so zu ändern, dass im 10m-Bereich von Einmündungen, Kreuzungen und Ein-und Ausfahrten eine Wahlwerbung generell zu verbieten ist.
Herr
Völker erläutert den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP. Demnach
sei eine Konkretisierung auf 10 Meter ausreichend, zumal die Wahlplakate in
einer Höhe von mind. 2,5 m hängen.
Herr
Pagels erfragt, ob die Stadtverwaltung mögliche Verstöße gegen die
Wahlwerbungsordnung ahnden könne.
Herr
Dr. Badrow erklärt, dass 10 Meter ein guter Ansatz wären und die Verwaltung
bemüht sei, solche Verstöße zu ahnden.
Herr
Adomeit stimmt dem Änderungsantrag auf 10 Meter zu.
Herr
Arendt erklärt, dass er dem Änderungsantrag auch zustimme.
Herr
Buxbaum erläutert den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE und erklärt, dass
er erfreut sei, dass fraktionsübergreifend ein fairer Umgang im Wahlkampf und
eine entsprechende Regelung zur Plakatierung angestrebt seien. Aus der
Seniorenbefragung habe sich ergeben, dass übermäßige Wahlwerbung in Form von
Plakaten als verschwenderisch und unansehnlich angesehen werde. Daher beantragt er die Anzahl der
Plakate auf 1000 pro Fraktion und max. zwei pro Laterne zu begrenzen.
Herr
Völker erklärt dazu, dass jede Partei selbst entscheiden müsse wie viele
Plakate sie hängen und wie viel sie für Wahlwerbung ausgeben möchte. Er
empfinde eine Beschränkung auf 1000 als zu einengend, insbesondere für eine
demokratische legitimierte Bürgerschaft.
Herr
Butter erklärt, dass eine Personenwahl auch ohne Wahlplakate erfolgreich sein
könne.
Herr
Arendt positioniert sich gegen die Begrenzung auf 1000 Plakate. Er ergänzt,
dass er dafür sei, Wahlplakate in der Altstadt zu untersagen. Eine Begrenzung
auf 1000 Plakate und 2 pro Laterne sei unkontrollierbar und habe
Konfliktpotential, so dass er einen Streit um jeden Laternenmast
befürchte.
Herr
Riedel erklärt für die Fraktion Wählergruppe Adomeit, dass sie den
Ergänzungsantrag ebenfalls ablehnen, da auch er dies für unkontrollierbar
halte.
Herr
Haack erklärt die Unterstützung zum Änderungsantrag auf 10 Meter, lehnt den
Ergänzungsantrag zur Begrenzung der Wahlplakate jedoch ab.
Herr
Buxbaum erläutert, dass es diesbezüglich entsprechende Rechtsprechungen gäbe.
Herr Haack ergänzt, dass er die fraktionelle Selbstbeschränkung für ausreichend halte.
Mehrheitlich
zugestimmt