Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die Wahlwerbungsordnung so zu ändern, dass im 10m-Bereich von  Einmündungen, Kreuzungen und Ein-und Ausfahrten eine Wahlwerbung generell zu verbieten ist.

 


Herr Völker erläutert den vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP. Demnach sei eine Konkretisierung auf 10 Meter ausreichend, zumal die Wahlplakate in einer Höhe von mind. 2,5 m hängen.

 

Herr Pagels erfragt, ob die Stadtverwaltung mögliche Verstöße gegen die Wahlwerbungsordnung ahnden könne.

 

Herr Dr. Badrow erklärt, dass 10 Meter ein guter Ansatz wären und die Verwaltung bemüht sei, solche Verstöße zu ahnden.

 

Herr Adomeit stimmt dem Änderungsantrag auf 10 Meter zu. 

 

Herr Arendt erklärt, dass er dem Änderungsantrag auch zustimme.

 

Herr Buxbaum erläutert den Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE und erklärt, dass er erfreut sei, dass fraktionsübergreifend ein fairer Umgang im Wahlkampf und eine entsprechende Regelung zur Plakatierung angestrebt seien. Aus der Seniorenbefragung habe sich ergeben, dass übermäßige Wahlwerbung in Form von Plakaten als verschwenderisch und unansehnlich angesehen  werde. Daher beantragt er die Anzahl der Plakate auf 1000 pro Fraktion und max. zwei pro Laterne zu begrenzen.

 

Herr Völker erklärt dazu, dass jede Partei selbst entscheiden müsse wie viele Plakate sie hängen und wie viel sie für Wahlwerbung ausgeben möchte. Er empfinde eine Beschränkung auf 1000 als zu einengend, insbesondere für eine demokratische legitimierte Bürgerschaft.

 

Herr Butter erklärt, dass eine Personenwahl auch ohne Wahlplakate erfolgreich sein könne.

 

Herr Arendt positioniert sich gegen die Begrenzung auf 1000 Plakate. Er ergänzt, dass er dafür sei, Wahlplakate in der Altstadt zu untersagen. Eine Begrenzung auf 1000 Plakate und 2 pro Laterne sei unkontrollierbar und habe Konfliktpotential, so dass er einen Streit um jeden Laternenmast befürchte. 

 

Herr Riedel erklärt für die Fraktion Wählergruppe Adomeit, dass sie den Ergänzungsantrag ebenfalls ablehnen, da auch er dies für unkontrollierbar halte.

 

Herr Haack erklärt die Unterstützung zum Änderungsantrag auf 10 Meter, lehnt den Ergänzungsantrag zur Begrenzung der Wahlplakate jedoch ab.

 

Herr Buxbaum erläutert, dass es diesbezüglich entsprechende Rechtsprechungen gäbe.

 

Herr Haack ergänzt, dass er die fraktionelle Selbstbeschränkung für ausreichend halte.


Mehrheitlich zugestimmt