Die
Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des
nachstehenden Antrages in den Ausschuss Bau, Umwelt, Ordnung und
Stadtentwicklung.
der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine stadtverträgliche Ausweitung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum zur Stärkung der Einzelhandelsstandorte in der Altstadt realisiert werden kann..
Frau
Lewing begründet den Sachantrag ausführlich. Eine Ausweitung von
Sondernutzungen würde die Innenstadt beleben und den Umsatz der Einzelhändler
steigern.
Herr
Rickmann schlägt vor, den Antrag in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und
Stadtentwicklung zu verweisen.
Herr
Suhr erklärt, dass eine umfassende Erörterung wichtig sei, daher begrüße er den
Vorschlag von Herrn Rickmann.
Herr
Arendt stimmt der Verweisung auch zu. Er erklärt aus eigener Erfahrung, dass
insbesondere in engeren Straßen der Platz knapp werden könne und die Belange
von Familien mit Kinderwagen und auch Rollstuhlfahrern berücksichtigt werden
müssten.
Frau
Nitz stellt klar, dass für diesen Antrag eine Abstimmung mit der
Behindertenbeauftragten der Hansestadt Stralsund notwendig sei.
Der Präsident stellt den Verweisungsantrag zur Abstimmung:
Mehrheitlich
zugetimmt