Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des nachstehenden Antrages in den Ausschuss Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung.

 

der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob eine stadtverträgliche Ausweitung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum zur Stärkung der Einzelhandelsstandorte in der Altstadt realisiert werden kann..


Frau Lewing begründet den Sachantrag ausführlich. Eine Ausweitung von Sondernutzungen würde die Innenstadt beleben und den Umsatz der Einzelhändler steigern.

 

Herr Rickmann schlägt vor, den Antrag in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Ordnung und Stadtentwicklung zu verweisen.

 

Herr Suhr erklärt, dass eine umfassende Erörterung wichtig sei, daher begrüße er den Vorschlag von Herrn Rickmann.

 

Herr Arendt stimmt der Verweisung auch zu. Er erklärt aus eigener Erfahrung, dass insbesondere in engeren Straßen der Platz knapp werden könne und die Belange von Familien mit Kinderwagen und auch Rollstuhlfahrern berücksichtigt werden müssten.

 

Frau Nitz stellt klar, dass für diesen Antrag eine Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten der Hansestadt Stralsund notwendig sei.

 

Der Präsident stellt den Verweisungsantrag zur Abstimmung: 


Mehrheitlich zugetimmt