Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in den Ausfahrten sämtlicher Parkhäuser, zusätzlich zur vorhandenen Beschilderung, Stoppschilder angebracht werden können.

 


Herr Haack begründet den Sachantrag und betont, dass es sich um einen Prüfauftrag handele, um die Sicherheit der Einwohner zu gewährleisten.

 

Herr Pagels erfragt, ob die Ausfahrten von Parkhäusern als Unfallschwerpunkt bezeichnet werden können, was die Notwendigkeit der Beschilderung begründe.

 

Herr Dr. Zabel erklärt, dass er den Antrag als Prüfauftrag verstehe und im Rahmen dieser Prüfung die mögliche Unfallproblematik mit erläutert werde.

 

Herr Bogusch erläutert, dass sich die Verwaltung im Vorfeld der Beantwortung der Frage mit der Problematik auseinandergesetzt habe. Von Seiten der Polizei habe es keine Unfallmeldungen gegeben. Er verstehe den Antrag auch als Prüfauftrag, der die gesamte Situation der Ausfahrten betrachte und nicht lediglich die Anbringung von Stoppschildern.

 

Herr Butter erklärt, dass bei korrekter Fahrweise eine zusätzliche Beschilderung unnötig sei.

 

Herr Jungnickel erklärt, dass der Antrag nicht erforderlich sei, da es eine StVO gäbe, an die sich jeder halten müsse.

 

Herr Völker erklärt, dass die Hansestadt Stralsund auch für andere Projekte Geld investiere, die ebenfalls in der StVO geregelt seien.

 


Mehrheitlich zugestimmt