Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Nach welchen Kriterien wurden Bäume für Fällungen ausgewählt?

2.       Welche Baumarten sind, neben den Eschen, in welchem prozentualen Anteil von den Fällungen betroffen?

3.       Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die massiven Bodenschädigungen vor Ort so gering wie möglich zu halten?

 

Herr Bogusch beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1.:

Die Auswahl zu fällender bzw. zu belassender Bäume erfolgte einzelbaumweise nach folgenden Kriterien:

a) kurz- und mittelfristiges Gefährdungspotenzial (hinsichtlich Stand- und Bruchsicherheit) für Anlieger und Waldbesucher auf Wegen

b) besondere Berücksichtigung von augenscheinlichen Habitatstrukturen.

 

Zur Fällung waren planmäßig Eschen (Eschentriebsterben), Buchen (absterbend nach Dürresommern), Pappelhybride (altersbedingte Stockfäule), Weißerlen (einsetzende Stockfäule und eingeschränkte Standsicherheit) und eine bruchgefährdete Weide vorgesehen. Dazu kamen wenige unplanmäßig gefällte Bäume (Eiche, Hainbuche, Buche, Weide).

 

Es wurden Eschen gefällt, denen eindeutige Kriterien eines vollständigen Ausfalls, als da z.B. wären spezifischer Pilzbefall, zurücksterbende, totholzreiche und feinastarme Kronen, Sekundärkronen, Rindenverluste, zu attestieren waren. 

Es wurden jedoch auch Eschen gefällt, die noch nicht im letzten Stadium der Krankheit (sterbend oder tot, Gefahr im Verzug) angekommen waren. Da jedoch auch diese Bäume bereits in früheren Krankheitsstadien einer Bruch- und Wurfgefahr unterliegen, und die Krankheit zum vollständigen Absterben von Wurzelsystemen und Kronen führt, waren auch diese Bäume zu entnehmen.

 

Erhalten wurden dagegen ausdrücklich Bäume, die aktuell nicht oder kaum von dieser Krankheit gezeichnet sind und auch mittelfristig keine Gefahr für die waldbesuchenden Bürger darstellen sowie einige Eschen außerhalb der Gefährdungsbereiche.

Auch Bäume, die über seltene und besiedelte Habitatstrukturen verfügen (z.B. für Fledermäuse) und Bäume, die besonders markant und ortsbildprägend sind, wie z.B. die Esche an der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße sowie alle kleineren Eschen (< 10 m) blieben erhalten.

 

Eine totale Entnahme aller Eschen ist also keineswegs erfolgt. Dies widerspräche auch den Zielen für die Entwicklung des Stadtwaldes.

Diese sind auf eine möglichst lange Erhaltung der Eschen ausgerichtet, damit diese sich aussamen oder bei sinkendem Befallsdruck ggf. erholen können. Mit dieser waldbaulichen Steuerung soll der Eschenbestand langfristig in situ erhalten und vermehrt werden.

Auf dem Großteil der Einschlagsfläche findet sich bereits die nächste oder gar übernächste Waldgeneration (hier Eichen, Bergahorn, Esche, Ulme, Buche, Hainbuche, Linde, Hasel etc.). In unbestockten Bereichen hat die natürliche Aussaat Vorrang vor Pflanzung, daher wird hier mindestens eine Vegetationsperiode abgewartet, ob und welche Baumarten sich ansamen oder ob ggf. nachgepflanzt werden muss.

 

zu 2.:

Das Einschlagsvolumen verteilt sich prozentual wie folgt: 81 % Esche, 8 % Pappel, 7 % Weißerle, 3 % Buche und 1 % Sonstige.

 

zu 3.:

Es ist bedauerlicherweise zu Bodenschäden gekommen, an zwei Stellen auch zu sogenannten „Durchbrüchen mit Gleisbildung" im feuchteren Bereich am Tennisplatz.

Diese Durchbrüche sind nach den Regenfällen im letzten Herbst und aufgrund der nötigen Technik zur Absicherung der Fällungen und Verbringung mittels eines Langholzschleppers nicht unerwartet gewesen. Der Einsatz dieser Maschine führte zu den zu Recht zu bemängelnden Bodenschäden.

Diese wird auf befahrungsempfindlichen Standorten zukünftig nicht mehr zum Einsatz kommen. Holzeinschläge, auch und gerade im Starkholz, werden das Thema Bodenschutz folglich stärker berücksichtigen (z. B. durch Zuseilen mit Kleintechnik oder mittels Schlepper über größere Entfernungen, Einsatz von Kleinrückemaschinen oder Pferderückung).

 

Nach abgeschlossener Holzabfuhr werden mit einem Kleinbagger die Bodenstörungen am Tennisplatz geglättet, wie im westlichen Teil Richtung "An den Bleichen" schon erfolgt.

 

Es gibt keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.