Anfrage:
Wie ist der Stand der Überlegungen und Regelungen zur Neu-Festsetzung der Grundsteuer?
Frau Steinfurt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Das Gesetz zur
Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
(Grundsteuer-Reformgesetz-GrSTRefG) vom 26.11.2019 wurde am 02.12.2019 im
Bundesgesetzblatt Nr. 43 veröffentlicht. Die vom Bundesverfassungsgericht
vorgegebene erste Frist zur Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 ist somit
erfüllt worden. Die zweite Frist endet Ende 2024 mit der Umsetzung der Reform.
Ab dem 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Stichtag
der ersten Hauptfestsetzung nach neuem Recht ist der 01.01.2022. Es müssen 35
Mill. Grundstücke neu bewertet werden.
Die Umsetzung
erfolgt in drei Schritten, zunächst wird ein Wert ermittelt, auf den dann eine
Steuermesszahl angewendet wird, um diese dann mit dem Hebesatz der Gemeinde zur
Grundsteuer für den Bürger werden zu lassen.
Mit dem o. g.
Gesetz geht eine Öffnungsklausel für die Länder einher, eigene Regelungen als
Berechnungsgrundlage zu erheben.
Das
Bundesverfassungsgericht hat den Ländern vier Jahre Zeit gegeben, die Reform
umzusetzen. Also liegt es jetzt beim Land zu entscheiden, ob das Bundesmodell
gelten soll oder ob von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht wird.
Über den Städte-
und Gemeindetag M-V erging die Information, dass es noch keine Entscheidung des
Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung des Bundesrechts gibt.
Alternativ ist durch die Öffnungsklausel auch die Möglichkeit zu einem eigenen
Grundsteuermodell für Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Das Finanzministerium
befindet sich hierzu momentan im Austausch mit anderen Bundesländern.
Es gibt keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.