Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Wie ist der Stand der Überlegungen und Regelungen zur Neu-Festsetzung der Grundsteuer?

 

Frau Steinfurt beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz-GrSTRefG) vom 26.11.2019 wurde am 02.12.2019 im Bundesgesetzblatt Nr. 43 veröffentlicht. Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene erste Frist zur Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 ist somit erfüllt worden. Die zweite Frist endet Ende 2024 mit der Umsetzung der Reform. Ab dem 01.01.2025 wird dann die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Stichtag der ersten Hauptfestsetzung nach neuem Recht ist der 01.01.2022. Es müssen 35 Mill. Grundstücke neu bewertet werden.

Die Umsetzung erfolgt in drei Schritten, zunächst wird ein Wert ermittelt, auf den dann eine Steuermesszahl angewendet wird, um diese dann mit dem Hebesatz der Gemeinde zur Grundsteuer für den Bürger werden zu lassen. 

 

Mit dem o. g. Gesetz geht eine Öffnungsklausel für die Länder einher, eigene Regelungen als Berechnungsgrundlage zu erheben.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern vier Jahre Zeit gegeben, die Reform umzusetzen. Also liegt es jetzt beim Land zu entscheiden, ob das Bundesmodell gelten soll oder ob von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht wird.

 

Über den Städte- und Gemeindetag M-V erging die Information, dass es noch keine Entscheidung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung des Bundesrechts gibt. Alternativ ist durch die Öffnungsklausel auch die Möglichkeit zu einem eigenen Grundsteuermodell für Mecklenburg-Vorpommern gegeben. Das Finanzministerium befindet sich hierzu momentan im Austausch mit anderen Bundesländern.

 

Es gibt keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.