Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird im Norden durch Grünland
und Waldflächen, im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und das Wohngebiet
westlich der Lübecker Allee, im Süden durch Acker- und Waldflächen und im
Westen durch Ackerflächen begrenzt
und umfasst in der Gemarkung Grünhufe, Flur 1 jeweils anteilig die Flurstücke
272, 273/13, 288, 289, 290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5, 295/3, 296/6, 297,
298/8, 299 und 334/1.
2. Der Entwurf zum
Bebauungsplan Nr. 39 „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“,
gelegen im Stadtgebiet Grünhufe,
in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2019,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B)
und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht
werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Es besteht kein Redebedarf.
Herr Paul stellt die Vorlage B 0075/2019 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen