Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 39 wird im Norden durch Grünland und Waldflächen, im Osten durch den Wohngebietspark Grünhufe und das Wohngebiet westlich der Lübecker Allee, im Süden durch Acker- und Waldflächen und im Westen durch Ackerflächen begrenzt und umfasst in der Gemarkung Grünhufe, Flur 1 jeweils anteilig die Flurstücke 272, 273/13, 288, 289, 290, 291/3, 292/3, 293/4, 294/5, 295/3, 296/6, 297, 298/8, 299 und 334/1.

 

2. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 39 „Wohngebiet westlich der Lindenallee, Freienlande“, gelegen im Stadtgebiet Grünhufe, in der vorliegenden Fassung vom Oktober   2019, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 


Es besteht kein Redebedarf.

 

Herr Paul stellt die Vorlage B 0075/2019 wie folgt zur Abstimmung:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen