Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Ausschussvorsitzende übergibt den Ausschussmitgliedern den Bürgerschaftsbeschluss zur Kenntnisnahme.

Dem Präsidenten soll durch den Ausschussvorsitzende mitgeteilt werden, dass die Anträge durch die Bürgerschaft abgearbeitet worden seien. Sollte es nach der Wahl noch Klärungsbedarf geben, soll die Thematik durch die Fraktion wieder aufgenommen werden.