Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund laut Anlage.


Herr Liebeskind geht auf die Bedeutung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr ein. Dieses Engagement ist unverzichtbar.

 

Ohne weitere Redebeiträge wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: 36 Zustimmungen              0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen