Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wieviel öffentliche Parkplätze werden bei der Modernisierung des Polizeigebäudes in der Barther Straße geschaffen?

 

2.       Wieviel Parkplätze für Einsatzfahrzeuge etc. werden bei der Modernisierung des Polizeigebäudes in der Barther Straße geschaffen?

 

3.       Wieviel Parkplätze müssten nach den geltenden Baugesetzen bzw. der Stellplatzsatzung geschaffen werden?

 

Herr Steinbach antwortet wie folgt:

 

Bei dem Bauvorhaben „Ersatzneubau für Polizeidienststellen PHR/KK Stralsund“ handelt es sich um eine Baumaßnahme des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Genehmigungsbehörde gemäß § 77 LBauO M-V war demzufolge für diese Baumaßnahme der Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V (BBL M-V) als Baudienststelle des Landes. Mit dessen Umstrukturierung liegt die Zuständigkeit seit dem 01. Januar 2020 beim staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt M-V (SBL).

 

Seitens der Gemeinde war im Rahmen des Genehmigungsprozesses nur das Einfügegebot gemäß § 34 BauGB zu prüfen. Das Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben wurde am 26.November 2018 erteilt. Mit dem Einvernehmen entfällt eine Zustimmung der unteren Bauaufsichtsbehörde.

 

Auch für Landesbauten auf dem Territorium der Hansestadt Stralsund gilt die Stellplatzsatzung. Ein entsprechender Nachweis wurde für 41 Stellplätze geführt. 9 der ermittelten Stellplätze sind hiervon für Besucherplätze vorzusehen. Verantwortlich für Aufstellung, Prüfung und Umsetzung des Stellplatznachweises ist die Baudienststelle.

 

Herr Philippen meint, dass es bei 120 Menschen, die dort arbeiten werden, bezogen auf die Parkplatzsituation vermutlich kritisch werden kann.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.