Anfrage:
1. Wieviel öffentliche Parkplätze werden bei der Modernisierung des Polizeigebäudes in der Barther Straße geschaffen?
2. Wieviel Parkplätze für Einsatzfahrzeuge etc. werden bei der Modernisierung des Polizeigebäudes in der Barther Straße geschaffen?
3. Wieviel Parkplätze müssten nach den geltenden Baugesetzen bzw. der Stellplatzsatzung geschaffen werden?
Herr Steinbach antwortet wie folgt:
Bei dem Bauvorhaben „Ersatzneubau
für Polizeidienststellen PHR/KK Stralsund“ handelt es sich um eine Baumaßnahme des
Landes Mecklenburg-Vorpommern. Genehmigungsbehörde gemäß § 77 LBauO M-V war
demzufolge für diese Baumaßnahme der Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V
(BBL M-V) als Baudienststelle des Landes. Mit dessen Umstrukturierung liegt die
Zuständigkeit seit dem 01. Januar 2020 beim staatlichen Bau- und
Liegenschaftsamt M-V (SBL).
Seitens der Gemeinde war im Rahmen
des Genehmigungsprozesses nur das Einfügegebot gemäß § 34 BauGB zu prüfen. Das
Einvernehmen für das beantragte Bauvorhaben wurde am 26.November 2018 erteilt.
Mit dem Einvernehmen entfällt eine Zustimmung der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Auch für Landesbauten auf dem
Territorium der Hansestadt Stralsund gilt die Stellplatzsatzung. Ein
entsprechender Nachweis wurde für 41 Stellplätze geführt. 9 der ermittelten
Stellplätze sind hiervon für Besucherplätze vorzusehen. Verantwortlich für
Aufstellung, Prüfung und Umsetzung des Stellplatznachweises ist die
Baudienststelle.
Herr
Philippen meint, dass es bei 120 Menschen, die dort arbeiten werden, bezogen
auf die Parkplatzsituation vermutlich kritisch werden kann.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.