Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       den aus Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe von -10.657.531,78 EUR gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik unverändert auf neue Rechnung vorzutragen,

 

2.       gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Stralsund festzustellen,

 

3.       dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow, gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.

 


Der Präsident stellt fest, dass kein Redebedarf besteht und stellt die Vorlage B 0078/2019 wie folgt zur Abstimmung: 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen