Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. den
aus
Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe von -10.657.531,78 EUR gemäß § 44
Absatz 5 GemHVO- Doppik unverändert auf neue Rechnung vorzutragen,
2. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2013 der Hansestadt Stralsund festzustellen,
3. dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander Badrow, gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2013 die Entlastung zu erteilen.
Der Präsident stellt fest, dass kein Redebedarf besteht und stellt die Vorlage B 0078/2019 wie folgt zur Abstimmung:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen