Anfrage:
1. Ist es möglich den entstehenden Kreisel im B-Plan 53 für das Wenden von Bussen des ÖPNV zu nutzen?
2. Wenn nein, könnten die Busse des ÖPNV im Kreisel Feldstraße wenden?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Es ist nicht möglich, den entstehenden
Kreisel im B-Plan 53 für das Wenden von Bussen des ÖPNV zu nutzen. Die
Einmündung Heuweg in Planstraße B des B-Plangebietes ist eher aus
gestalterischen Gründen zur Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung als kleiner
Kreisel ausgebildet. Die Dimensionierung lässt das Wenden nicht zu. Zum
Vergleich: Der Kleine Kreisverkehr Wasserstraße hat einen Durchmesser von 20 m,
was das Wenden gerade erlaubt. Im B-Plangebiet beträgt der Durchmesser des
geplanten Kreisels nur 14 m.
zu 2.:
Am Kreisverkehr Feldstraße/Am
hohen Graben kann grundsätzlich ein Bus wenden. Dies führt jedoch zu einer
längeren Streckenführung mit steigenden Leerfahrtkilometern, was
unwirtschaftlich im Betriebsablauf ist.
Deshalb wurde mit dem Landkreis
Vorpommern-Rügen und dem VVR der Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung
Tribseer Wiesen/Feldstraße abgestimmt.
Herr Philippen erfragt, ob eine
andere Lösung in Sicht ist. Er merkt an, dass es sich um ein großes Wohngebiet
handelt. Auch bezüglich der Entwicklung anderer B-Pläne wird die Einbindung in
das Verkehrskonzept eher vernachlässigt.
Herr Bogusch führt aus, dass die
entsprechenden Gelder für einen Kreisverkehr in den Haushalt aufgenommen werden
sollen. Zusätzlich muss auch die Linienführung geändert werden. Diese Aufgabe
muss im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen. Dazu wird die
Hansestadt Stralsund im Frühjahr 2020 angehört, so dass im kommenden Jahr die
Voraussetzungen zur Realisierung geschaffen werden können.
Auf die beantragte Aussprache
wird verzichtet.