Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Ist es möglich den entstehenden Kreisel im B-Plan 53 für das Wenden von Bussen des ÖPNV zu nutzen?

 

2.       Wenn nein, könnten die Busse des ÖPNV im Kreisel Feldstraße wenden?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Es ist nicht möglich, den entstehenden Kreisel im B-Plan 53 für das Wenden von Bussen des ÖPNV zu nutzen. Die Einmündung Heuweg in Planstraße B des B-Plangebietes ist eher aus gestalterischen Gründen zur Verdeutlichung der Verkehrsberuhigung als kleiner Kreisel ausgebildet. Die Dimensionierung lässt das Wenden nicht zu. Zum Vergleich: Der Kleine Kreisverkehr Wasserstraße hat einen Durchmesser von 20 m, was das Wenden gerade erlaubt. Im B-Plangebiet beträgt der Durchmesser des geplanten Kreisels nur 14 m.

 

zu 2.:

Am Kreisverkehr Feldstraße/Am hohen Graben kann grundsätzlich ein Bus wenden. Dies führt jedoch zu einer längeren Streckenführung mit steigenden Leerfahrtkilometern, was unwirtschaftlich im Betriebsablauf ist.

Deshalb wurde mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen und dem VVR der Bau des Kreisverkehrs an der Einmündung Tribseer Wiesen/Feldstraße abgestimmt.

 

Herr Philippen erfragt, ob eine andere Lösung in Sicht ist. Er merkt an, dass es sich um ein großes Wohngebiet handelt. Auch bezüglich der Entwicklung anderer B-Pläne wird die Einbindung in das Verkehrskonzept eher vernachlässigt.

 

Herr Bogusch führt aus, dass die entsprechenden Gelder für einen Kreisverkehr in den Haushalt aufgenommen werden sollen. Zusätzlich muss auch die Linienführung geändert werden. Diese Aufgabe muss im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgen. Dazu wird die Hansestadt Stralsund im Frühjahr 2020 angehört, so dass im kommenden Jahr die Voraussetzungen zur Realisierung geschaffen werden können.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.