Frau Wolle teilt mit, dass aus der Kulturkonferenz der Hinweis mitgenommen worden ist, dass die Formulare für Anträge auf kulturelle Förderung aufgrund der Diversität angepasst werden müssten.

Die Arbeitsgemeinschaft „Förderpraxis“ wäre vor kurzem gegründet worden, um gemeinsam eine Förderrichtlinie zu entwickeln.

Diese solle dann auf freiwilliger Basis angewandt werden können.

Ein Entwurf der Musterförderrichtlinie solle dann im Kulturausschuss abgestimmt werden. Ziel sei die Vereinfachung der Beantragung von Fördermitteln.

Frau Wolle informiert ferner darüber, dass Anträge für Kulturförderprojekte für 2020 ab sofort gestellt werden können, allerdings bis 31.12. eingereicht werden müssten. Maßgebend sei der Poststempel.

Die Formulierung für das Fristende wäre zuvor im Konjunktiv formuliert gewesen. Ferner sei eine Formulierung für den Maßnahmebeginn abgeändert worden.

Hiermit sollen Fördermittelempfänger auf das Risiko hingewiesen werden, eventuell nicht die volle Fördersumme zu erhalten. Hiermit wären Unklarheiten an dieser Stelle aus dem Weg geräumt worden. Die Sitzung im März solle dazu genutzt werden die Förderanträge zu beraten.

 

Frau Fechner bringt das Thema Leseförderung als Vorschlag für einen Tagesordnungspunkt der nächsten Sitzung in den Ausschuss ein.

 

Frau Fot teilt mit, dass bereits mehrere Schulen an einem Lesewettbewerb beteiligt seien und nennt auch die Initiatorin des Wettbewerbs.

 

Frau Fechner schlägt vor, die Initiatorin zur nächsten Sitzung einzuladen und ggfs. Fördermöglichkeiten zu besprechen. Frau Fechner würde Kontaktdaten zur Verfügung stellen.

 

Frau Bartel stimmt dem Vorschlag zu und betont die Wichtigkeit von Lesekompetenz.

 

Frau Behrendt regt an, die Stadtbibliothek miteinzubinden.

 

Es gibt keinen weiteren Redebedarf.