Anfrage:
1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung die
rechtliche Zulässigkeit der aktuellen Verkehrsregelung in der Straße „Am
Fischmarkt“, welche mit gegenläufigem Radverkehr (Ostseeküstenradwanderweg) und
Richtungsverkehr für PKW, LKW und Bus ausgestaltet ist?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
Die
Einbahnstraßen im Stadtgebiet sind zusammen mit der Polizei zur Freigabe für
den Radverkehr gegen die Einbahnrichtung verkehrsrechtlich geprüft, auch die
Straße Am Fischmarkt. Einbezogen wurde hier auch der ADFC, der die heutige
Regelung begrüßte.
Die
Fahrbahnbreite in der Straße Am Fischmarkt beträgt mit beidseitigen Gossen ca.
5,90 m. Unter Berücksichtigung des einseitigen Parkens von 2,00 m verbleibt
eine Fahrgassenbreite von 3,90 m. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen geben bei
Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen vor, dass die
Fahrgassenbreite 3,50 m oder mehr betragen sollte.
Eine
Aufhebung der Freigabe bedeutet, dass alle Fahrradfahrer, und im Stadtgebiet
gibt es nicht nur Radwanderer, analog dem Kfz-Fahrer über die Wasserstraße
fahren müssen. Einen Radweg wird es baulich in der Straße Am Fischmarkt nicht
geben können. Es wird auch keine Freigabe der Gehwege erfolgen.
Herr
Suhr berichtet, dass sich nach seiner Kenntnis die Position des ADFC geändert
hat. Er erkundigt sich, ob eine Perspektive besteht, eine andere Lösung zu
finden.
Herr
Bogusch erklärt, dass demnächst im Bauausschuss das Ergebnis der Prüfung zur Führung des Radverkehrs im Bereich der
Seestraße vorgestellt wird.
Demnach wird im Bereich der Seestraße kein separater Radweg gebaut werden
können. Eine Option wäre, gegen die Einbahnstraßenrichtung einen Schutzstreifen
zu markieren. Dafür müssten die PKW-Stellplätze wegfallen, um die nötige Breite
zu gewährleisten. Eine weitere Variante wäre, Möglichkeiten zu suchen, das
Verkehrsaufkommen zu reduzieren.
Auf
die beantragte Aussprache wird verzichtet.