Anfrage:

 

1.    Wie beurteilt die Stadtverwaltung die rechtliche Zulässigkeit der aktuellen Verkehrsregelung in der Straße „Am Fischmarkt“, welche mit gegenläufigem Radverkehr (Ostseeküstenradwanderweg) und Richtungsverkehr für PKW, LKW und Bus ausgestaltet ist?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Die Einbahnstraßen im Stadtgebiet sind zusammen mit der Polizei zur Freigabe für den Radverkehr gegen die Einbahnrichtung verkehrsrechtlich geprüft, auch die Straße Am Fischmarkt. Einbezogen wurde hier auch der ADFC, der die heutige Regelung begrüßte.

Die Fahrbahnbreite in der Straße Am Fischmarkt beträgt mit beidseitigen Gossen ca. 5,90 m. Unter Berücksichtigung des einseitigen Parkens von 2,00 m verbleibt eine Fahrgassenbreite von 3,90 m. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen geben bei Linienbusverkehr oder stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen vor, dass die Fahrgassenbreite 3,50 m oder mehr betragen sollte.

 

Eine Aufhebung der Freigabe bedeutet, dass alle Fahrradfahrer, und im Stadtgebiet gibt es nicht nur Radwanderer, analog dem Kfz-Fahrer über die Wasserstraße fahren müssen. Einen Radweg wird es baulich in der Straße Am Fischmarkt nicht geben können. Es wird auch keine Freigabe der Gehwege erfolgen.

 

Herr Suhr berichtet, dass sich nach seiner Kenntnis die Position des ADFC geändert hat. Er erkundigt sich, ob eine Perspektive besteht, eine andere Lösung zu finden.

 

Herr Bogusch erklärt, dass demnächst im Bauausschuss das Ergebnis der Prüfung zur Führung des Radverkehrs im Bereich der Seestraße vorgestellt wird. Demnach wird im Bereich der Seestraße kein separater Radweg gebaut werden können. Eine Option wäre, gegen die Einbahnstraßenrichtung einen Schutzstreifen zu markieren. Dafür müssten die PKW-Stellplätze wegfallen, um die nötige Breite zu gewährleisten. Eine weitere Variante wäre, Möglichkeiten zu suchen, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.