Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie ist die Situation streunender Katzen in Stralsund?

2.       Wie wird der Umfang der Population eingeschätzt?

3.       Inwieweit wäre eine Kastrations- und Registrierungspflicht sogenannter Freigänger möglich und sinnvoll?

 

Herr Tanschus beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Frei lebende Katzen leben meist ohne direkten Kontakt zum Menschen. Sie befinden sich auf verwilderten Grundstücken, in verlassenen Gebäuden oder in Kleingartenanlagen. Häufig sind sie die Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder auch ausgesetzten Tieren.

 

Der Deutsche Tierschutzbund geht von einer geschätzten Zahl von circa zwei Millionen Tieren in ganz Deutschland aus. Verlässliche Informationen über die Zahl solcher Tiere in Deutschland existieren jedoch tatsächlich nicht. Zahlen für Stralsund liegen dem Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund ebenso nicht vor. Allein durch den Stralsunder Tierschutzverein werden derzeit jedoch 62 sog. Freigängerkatzen versorgt.

 

Die frei lebenden Tiere einzufangen und zur Weitervermittlung in Tierheime aufzunehmen, ist, vor allem für erwachsene Katzen, keine Hilfe. Katzen, die während ihrer Sozialisierungsphase in jungem Alter in Freiheit gelebt haben, lassen sich in der Regel nicht mehr an ein Leben in häuslicher Gemeinschaft gewöhnen. Sie sind scheu und ängstlich und immer auf Fluchtmöglichkeit bedacht.

 

Nur in Ausnahmefällen macht es aus Tierschutzsicht Sinn, sehr junge Katzen mit größter Sorgfalt an ein Zusammenleben mit dem Menschen zu gewöhnen. Für ältere frei lebende Katzen ist dies fast aussichtslos und für die Tiere auch keine Hilfe.

 

In der Hansestadt Stralsund kümmern sich insgesamt drei ehrenamtliche Projekte um verwilderte freilebende Katzen.

 

Da wäre zum einen der Tierschutzverein Stralsund e.V., der auf dem Gelände des Tierheims Stralsund Freigängerkatzen versorgt und versucht, junge Katzen an ein Zusammenleben mit dem Menschen zu gewöhnen.

 

Des Weiteren versorgt der Verein Hilfe für notleidende Katzen am Sund e.V. freilebende Katzen an unterschiedlichen Futterstellen in der Hansestadt Stralsund.

 

Das dritte Projekt wurde bundesweit bereits im Jahr 2002 von aktion tier e.V. ins Leben gerufen. Im Rahmen des „Projekt Kitty“ wird versucht, durch Kastration, tiermedizinische Versorgung und kontrollierte Fütterung dem Leid der Straßenkatzen entgegen zu wirken und es zu lindern.

 

Die Einführung einer Kastrations- und Registrierungspflicht liegt allerdings nicht in Aufgabenkompetenz des Oberbürgermeisters. Mit dem § 13 b des Tierschutzgesetzes wurde durch den Bundesgesetzgeber eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es den Landesregierungen ermöglicht, zum Schutz frei lebender Katzen aktiv zu werden.

 

Hiervon hat die Landesregierung mit der Katzenschutzgebiet-Ermächtigungslandesverordnung vom 9. Dezember 2015 Gebrauch gemacht und ihre Befugnisse zum Erlass einer Rechtsverordnung im Sinne des § 13 b Tierschutzgesetz auf die Landräte der Landkreise und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte übertragen.

 

Soweit dem Ordnungsamt bekannt ist, haben bisher der Oberbürgermeister der kreisfreien Hansestadt Rostock und der Landrat des Landkreises Rostock hiervon Gebrauch gemacht.

 

Insoweit bleibt der Hansestadt lediglich der Appell an alle Katzenbesitzer: Lassen Sie Ihre Katzen kastrieren, weibliche ebenso wie männliche.

 

Herr Tanschus nimmt die Anfrage zum Anlass, auf die Katzenseuche aufmerksam zu machen, die im Tierheim festgestellt worden ist. Es werden in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt alle möglichen Maßnahmen getroffen, um die Seuche einzudämmen.

 

 

Frau Bartel dankt für die Beantwortung. Die Thematik sollte im Auge behalten werden. Sie würde eine landesweite Regelung begrüßen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.