Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Eigentümer zu Abriss, Sanierung, Neubau und Nutzung der baufälligen Immobilie?

2.       Ist ernsthaft mit einer Veränderung der Situation zu rechnen oder wird die Hinhaltetaktik weiterverfolgt?

3.       Gibt es Möglichkeiten von der Verwaltung, auf den Prozess einzuwirken? Wenn ja, welche und wie ist der derzeitige Stand?

 

Herr Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Da der Eigentümer offenbar nicht beabsichtigt, zeitnah den Zustand des Gebäudes bzw. Grundstückes zu ändern, abgesehen von Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gemäß § 3 LBauO M-V, gibt es keine Verhandlungsmasse. Die letzten Ortsbesichtigungen im September und Oktober 2019 bestätigten nur die ordnungsgemäße Sicherung. Wie bereits in den Antworten auf die kleinen Anfragen der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 zum gleichen Thema erläutert, sind die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, über Ordnungsmaßnahmen den Eigentümer zu Abriss bzw. Neubau zu bewegen, gering und zudem ausgeschöpft.

 

zu 2.:

Aus Sicht der Verwaltung ist kurz- und ggf. mittelfristig nicht mit einer Veränderung der

Situation zu rechnen.

 

zu 3.:

Um den Prozess überhaupt erst in Gang zu bringen, ist in der Vergangenheit bereits der Kontakt zwischen verschiedenen Kaufinteressenten und dem Eigentümer hergestellt worden. Bisher jedoch leider ohne zählbaren Erfolg.

 

 

Herr Miseler dankt für die Beantwortung. Er erkundigt sich, ob der Investor auf dem Nachbargrundstück Anfragen an die Verwaltung gestellt hat, da davon auszugehen ist, dass die ehemalige Kaufhalle auch als nicht förderlich für die dortige Wohnbebauung angesehen wird.

 

Herr Steinbach teilt mit, dass es von Seiten des Eigentümers des Neubaus Fragen zum weiteren Vorgehen auf dem Gelände der ehemaligen Kaufhalle Für Dich gab. Durch die Verwaltung konnte jedoch nur zugesichert werden, dass alles erdenkliche getan wird, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.