Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem
Eigentümer zu Abriss, Sanierung, Neubau und Nutzung der baufälligen Immobilie?
2. Ist ernsthaft mit einer Veränderung der
Situation zu rechnen oder wird die Hinhaltetaktik weiterverfolgt?
3. Gibt es Möglichkeiten von der Verwaltung,
auf den Prozess einzuwirken? Wenn ja, welche und wie ist der derzeitige Stand?
Herr Steinbach beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Da der Eigentümer offenbar nicht beabsichtigt, zeitnah den
Zustand des Gebäudes bzw. Grundstückes zu ändern, abgesehen von Maßnahmen zur
Vermeidung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit gemäß § 3 LBauO M-V, gibt
es keine Verhandlungsmasse. Die letzten Ortsbesichtigungen im September und
Oktober 2019 bestätigten nur die ordnungsgemäße Sicherung. Wie bereits in den
Antworten auf die kleinen Anfragen der Jahre 2015, 2016, 2017 und 2018 zum
gleichen Thema erläutert, sind die Möglichkeiten der Stadtverwaltung, über
Ordnungsmaßnahmen den Eigentümer zu Abriss bzw. Neubau zu bewegen, gering und
zudem ausgeschöpft.
zu 2.:
Aus Sicht der Verwaltung
ist kurz- und ggf. mittelfristig nicht mit einer Veränderung der
Situation zu rechnen.
zu 3.:
Um den Prozess überhaupt erst in Gang zu bringen, ist in
der Vergangenheit bereits der Kontakt zwischen verschiedenen Kaufinteressenten
und dem Eigentümer hergestellt worden. Bisher jedoch leider ohne zählbaren
Erfolg.
Herr Miseler dankt für die Beantwortung. Er erkundigt sich, ob der Investor auf dem Nachbargrundstück Anfragen an die Verwaltung gestellt hat, da davon auszugehen ist, dass die ehemalige Kaufhalle auch als nicht förderlich für die dortige Wohnbebauung angesehen wird.
Herr Steinbach teilt mit, dass es von Seiten des Eigentümers des Neubaus Fragen zum weiteren Vorgehen auf dem Gelände der ehemaligen Kaufhalle Für Dich gab. Durch die Verwaltung konnte jedoch nur zugesichert werden, dass alles erdenkliche getan wird, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.