Anfrage:
1. Inwieweit kann dieser Unfallschwerpunkt ausgeräumt werden?
2. Ist die vorhandene Beschilderung ausreichend, um Gefahrensituationen zu entschärfen?
Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Der
Einmündungsbereich Philip-Julius-Weg in den Carl-Heydemann-Ring ist kein
Unfallschwerpunkt und wurde auch noch nie als solcher gemeldet. Für eine sog.
Unfallhäufungsstelle müssten pro Jahr 5 gleichartige Unfälle oder 5 Unfälle mit
Personenschäden in 3 Jahren gemeldet werden.
zu 2.:
Das
Parkverbot wurde eingerichtet, um das Abbiegen vom Carl-Heydemann-Ring in den
Philipp-Julius-Weg auch bei Gegenverkehr im Philipp-Julius-Weg zu ermöglichen.
Die
vorhandene Beschilderung und Markierung ist ausreichend, um auf das Parkverbot
hinzuweisen. Die Einhaltung ist eine Frage des Verkehrsverhaltens und der
Kontrolle. Da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, sind auch keine
weitergehenden Maßnahmen vorgesehen. Andernfalls könnte das Abbiegen vom
Carl-Heydemann-Ring auch verboten werden, der Philipp-Julius-Weg würde dann zur
Einbahnstraße werden mit entsprechenden Nachteilen hinsichtlich der
Erreichbarkeit.
Es
gibt keine Nachfrage.
Auf die beantragte
Aussprache wird verzichtet.