Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Inwieweit kann dieser Unfallschwerpunkt ausgeräumt werden?

 

2.       Ist die vorhandene Beschilderung ausreichend, um Gefahrensituationen zu entschärfen?

 

Herr Bogusch beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Der Einmündungsbereich Philip-Julius-Weg in den Carl-Heydemann-Ring ist kein Unfallschwerpunkt und wurde auch noch nie als solcher gemeldet. Für eine sog. Unfallhäufungsstelle müssten pro Jahr 5 gleichartige Unfälle oder 5 Unfälle mit Personenschäden in 3 Jahren gemeldet werden.

 

zu 2.:

Das Parkverbot wurde eingerichtet, um das Abbiegen vom Carl-Heydemann-Ring in den Philipp-Julius-Weg auch bei Gegenverkehr im Philipp-Julius-Weg zu ermöglichen.

Die vorhandene Beschilderung und Markierung ist ausreichend, um auf das Parkverbot hinzuweisen. Die Einhaltung ist eine Frage des Verkehrsverhaltens und der Kontrolle. Da es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, sind auch keine weitergehenden Maßnahmen vorgesehen. Andernfalls könnte das Abbiegen vom Carl-Heydemann-Ring auch verboten werden, der Philipp-Julius-Weg würde dann zur Einbahnstraße werden mit entsprechenden Nachteilen hinsichtlich der Erreichbarkeit.

 

 

Es gibt keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.