Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in jedem Fall der Veräußerung eines Grundstückes, welches im Eigentum der Stadt oder einer Gesellschaft der Stadt steht und größer als 1.500 qm ist, vorrangig zu prüfen, ob eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen vorliegen, ist eine Bebauung durch eine städtische Gesellschaft  den Vorrang zu geben.


Frau Bartel ist erfreut, dass der Antrag durch den Ausschuss befürwortet wird und bittet um Zustimmung.

 

Herr Haack macht darauf aufmerksam, dass im ursprünglichen Beschluss die Formulierung „und größer als 1.500 qm ist“ enthalten ist.

 

Herr Bauschke teilt mit, dass der Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung festgestellt hat, dass diese Verfahrensweise bereits gängige Praxis ist. Daher wird seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

 

Herr Paul stellt den Antrag AN 0035/2019 mit dem ursprünglichen Beschlusstext wie folgt zur Abstimmung:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen