Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Gibt es schon ein Ergebnis zum Vorschlag der DeHoGa M-V e.V., durch eine freiwillige Abgabe die Übernachtungssteuer ad acta legen zu können und wenn ja in welcher Höhe?

 

2.       Durch welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung, die jährlich eingeplanten Einnahmen von 550.000 € zu kompensieren?

 

3.       Wie ist der Stand der anhängenden Gerichtsverfahren zu diesem Thema beim Verwaltungsgericht Greifswald?

 

Die Fragen werden von Herrn Fürst wie folgt beantwortet:

 

zu 1.:

Es liegt kein Vorschlag der DEHOGA vor.

 

zu 2.:

Auf Grund des Gesamtdeckungsprinzips in kommunalen Haushalten werden die Mindereinnahmen durch Minderausgaben und Mehreinnahmen kompensiert. Eine direkte Zuordnung von Haushaltsstellen ist damit nicht möglich.

 

zu 3.:

Beim VG Greifswald sind keine anhängigen Verfahren zu dem Thema bekannt.

Jedoch gab es beim OVG in Greifswald im November 2018 ein Urteil zur Bettensteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin, die daraufhin in Teilen für unwirksam erklärt wurde.

Aber vor dem BVerfG Karlsruhe sind nach wie vor mehrere Verfahren anhängig.

 

 

Herr Adomeit erfragt, ob es Gespräche mit dem Oberbürgermeister und der DEHOGA zu einer freiwilligen Abgabe gab, um die Einführung einer Satzung abzuwenden.

 

Herr Fürst teilt mit, dass diverse Gespräche geführt wurden, u.a. auch im Ausschuss. Die von der DEHOGA ins Spiel gebrachte freiwillige Abgabe hält er für ein taktisches Vorgehen, um die Thematik abzuflachen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.