Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Hansestadt Stralsund (Übernachtungssteuersatzung) wieder einzubringen.
Herr Haack begründet den Antrag und geht dabei auf die Historie zur Entwicklung der Übernachtungssteuer in Stralsund und die Notwendigkeit einer solchen Steuer ein. Er merkt an, dass es bisher möglich gewesen wäre, 2,75 Mio. € über die Übernachtungssteuer einzunehmen.
Herrn Haack ist bewusst, dass es Gegenwind von der DEHOGA und den Hoteliers gibt. Er stellt klar, dass die Hansestadt Stralsund mit viel Aufwand und Geld zu dem gemacht wurde, was sie heute ist. Davon profitieren auch die Hoteliers. Finanziert wurde dies auch durch die Stralsunder.
Herr Haack merkt zudem an, dass die Grund- und Gewerbesteuersätze erhöht wurden. Dies trifft die Bürger dieser Stadt.
Außerdem weist er daraufhin, dass eine Steuer auf Übernachtungen in vielen anderen Städten durch die Gäste bezahlt wird, ohne dies in Frage zu stellen.
Herr Haack betont, dass es im Interesse der Bürger der Hansestadt Stralsund an der Zeit ist, eine Übernachtungssteuer zu erheben und nicht auf Entscheidungen der Gerichte zu warten, die sich noch lange hinziehen können.
Herr Dr. Zabel stimmt den Ausführungen zur Sinnhaftigkeit der Steuer inhaltlich zu. Dennoch besteht die Sorge, dass eine Regelung getroffen wird, die nicht rechtssicher ist.
Herr Adomeit meint, dass eine derartige Steuer durch die Gerichte nicht mehr in Frage gestellt wird. Trotz einer Rechtsunsicherheit wäre es möglich, die Satzung zu beschließen. Ggf. müssten dann im Nachgang Änderungen vorgenommen.
Herr Dr. von Bosse teilt mit, dass die Entscheidung des BVerfG Ende 2019 bzw. Anfang 2020 erwartet wird. Daher ist seine Fraktion der Auffassung, dass die Entscheidung abgewartet werden sollte. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird den Antrag ablehnen.
Herr Dr. Zabel entgegnet Herrn Adomeit, dass nicht die Entscheidungen regionaler Gerichte relevant sind, sondern die des BVerfG.
Zur Äußerung von Herrn Haack zur Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuersätze merkt der Oberbürgermeister an, dass diese erhöht wurden, weil das Land und die Konstellation mit dem Landkreis die Hansestadt Stralsund dazu gezwungen hat. Es wären sonst viele Millionen Euro an Zuweisungen verlorengegangen.
Herr Miseler teilt mit, dass die Fraktion SPD dem Antrag zustimmen wird. Er merkt an, dass die Satzung heute noch nicht beschlossen wird. Bis zur tatsächlichen Beschlussfassung über die Satzung wird noch Zeit vergehen. Bis dahin wird dann voraussichtlich auch die Entscheidung des BVerfG vorliegen. Er regt an, bei der Überarbeitung der Satzung Streitpotenzial mit der DEHOGA im Vorfeld auszuräumen.
Herr Haack ist der Auffassung, dass die Anmerkung des Oberbürgermeisters nicht korrekt ist. Die Grund- und Gewerbesteuersätze wurden erhöht, um einen halbwegs ausgeglichenen Haushalt zu erhalten.
Herr Quintana Schmidt erklärt für die Fraktion DIE LINKE, dem Antrag nicht zuzustimmen. Das Urteil des BVerfG sollte abgewartet werden.
Es besteht kein weiterer Redebedarf.
Der Präsident lässt die Bürgerschaftsmitglieder wie folgt über den Antrag AN 0224/2019 abstimmen:
Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt