Anfrage:
1. Wie beurteilt die Verwaltung die Chancen für die Errichtung einer großflächigen Versorgungseinrichtungen am nördlichen Stralsunder Stadtrand, unter der Berücksichtigung folgender Zahlen:
DRVA 1.200 Beschäftigte
HOST 230 Beschäftigte
HOST 2.500 Studenten
Finanzamt 204 Beschäftigte
MTS 600 Stammpersonal
MTS 1000 Lehrgangsteilnehmer
Zuzüglich etwa 300 Einwohner Amanda Weber Ring plus Kubitzer Ring, 380 Einwohner Klein Kedingshagen und 950 Einwohner von Kramerhof.
In der Summe sind das 1.630 Anwohner und 5734 Beschäftigte. Von letzteren können noch rund 734 abgezogen werden, weil unterstellt werden kann, dass auch Anwohner in den aufgezählten Einrichtungen beschäftigt sind. Somit käme man problemlos auf ein Einzugspotential von rund 6.600 Personen, die sicherlich eine überdurchschnittliche Kaufkraft besitzen. Dabei sind noch nicht die künftigen Bewohner der Häuser vom B-Plan 64/65 und anderer neuer Wohnbauten, die Gäste der Feriensiedlung in Kramerhof oder die vielen hundert Kleingartenbesitzer, die in den Sommermonaten ihre Gärten nutzen, mitberücksichtigt.
2. Ist mit der Gemeinde Kramerhof über Planung einer Einzelhandelseinrichtung am nördlichen Stadtrand von Stralsund gesprochen worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis.
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Chancen für die Errichtung einer Einzelhandelseinrichtung unter 800 m².
Frau Gessert beantwortet die Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Großflächiger
Einzelhandel zeichnet sich durch Verkaufsflächen größer als 800 m² bzw.
Geschossflächen über 1.200 m² aus. Aufgrund seiner Auswirkungen unterliegt er
einem besonderen Steuerungsbedarf durch das Bauplanungs- und das
Landesplanungsrecht.
In den genannten
Baugebieten und Einrichtungen im nördlichen Stadtgebiet besteht kein Baurecht
für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel. Für einen neuen Standort
wäre deshalb ein Bauleitplanverfahren erforderlich, das die im
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern definierten Ziele der
Raumordnung und Landesplanung zwingend einhalten muss. Das für
Einzelhandelsgroßprojekte geltende Ziel des städtebaulichen Integrationsgebotes
gem. 4.3.2 Abs. 3 steht der Planung jedoch entgegen. Damit wäre die Planung zur
Ansiedlung einer großflächigen Versorgungseinrichtung am nördlichen Stralsunder
Stadtrand mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht vereinbar und
deshalb nicht zulässig.
zu 2.:
Da die Vorgaben des
Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern eine Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel in der Gemeinde Kramerhof nicht zulassen, fanden
diesbezügliche Gespräche zwischen der Stadt und der Gemeinde nicht statt.
zu 3.:
Mit dem
seit 29.02.2005 rechtskräftigen B-Plan Nr. 15 "Maritimer Ferienpark
Parow" hat die Gemeinde Kramerhof die bauplanungsrechtlichen
Voraussetzungen geschaffen, im Ferienhausgebiet auch einen Nahversorger mit
einer Verkaufsfläche unter 700 m² für die Sortimente Lebensmittel, Getränke,
Kosmetik und Haushaltswaren anzusiedeln.
Ein
Nahversorger am geplanten Standort wäre aus der Gemeinde und ebenso aus dem
nördlichen Stadtgebiet über die Parower Chaussee verkehrsgünstig zu erreichen.
Am
29.08.2019 fasste die Bürgerschaft den Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 69 "Wirtschafts- und Wissenschaftscampus in Knieper
Nord, westlich der Parower Chaussee". Ziel der Planung ist die Entwicklung
eines Wirtschafts- und Wissenschaftscampus mit einem IT-Center als wesentlicher
Bestandteil des Vorhabens. Ergänzend wären ebenso Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur und zur Versorgung vorstellbar, wie z.B. ein nicht großflächiger
Lebensmittelmarkt mit Nahversorgungsfunktion.
Auch
dieser Standort wäre aus Kramerhof über die Parower Straße und aus dem
nördlichen Stadtgebiet über die Parower Chaussee verkehrsgünstig erreichbar,
aus den nördlichen Wohngebieten sogar fußläufig.
Herr Buxbaum erklärt, dass der Bedarf am nördlichen Stadtrand besteht.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.