Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

Gibt es neue Aussagen zu den beantragten Fördermitteln für den 2. BA des Strandbades?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

Für den 2. Bauabschnitt des Strandbades wurde ein Fördermittelbescheid durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit in Aussicht gestellt.

 

Die Maßnahme ist in ihrer Durchführung haushaltsrechtlich aber durch das Innenministerium noch gesperrt. Somit konnte auch noch nicht der Nachweis über die Bereitstellung der Eigenmittel erbracht werden, der für die Erlangung des Zuwendungsbescheides erforderlich ist.

Für die Weiterführung der Planungen wurde aber eine Teilfreigabe der Haushaltsmittel erwirkt, so dass vorbereitend die Ausführungsplanungen beauftragt werden konnten.

Nach Freigabe der Mittel auch für die Durchführung und mit Vorliegen des Zuwendungsbescheides ist ein Baubeginn für das Jahr 2020 vorgesehen.

 

Herr Hofmann bittet um eine Konkretisierung des Zeitraums des Baubeginns.

 

Herr Bogusch erklärt, dass davon auszugehen ist, dass erst nach der Badesaison 2020 mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Dies ist unter anderem durch die Ausschreibungsfristen und einer beabsichtigten ungehinderten Bauausführung begründet.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.