Anfrage:
Gibt es schon Erkenntnisse zur Rekommunalisierung der Unterhaltsreinigung in städtischen Gebäuden bzw. deren Bewachung?
Herr Tuttlies beantwortet die Anfrage wie folgt:
Der Beschluss
beinhaltete die Prüfung, inwieweit die Reinigungsleistungen für Schulen und
städtische Gebäude nach dem Auslaufen der Verträge im Jahr 2022 durch kommunale
Eigenreinigung geleistet werden können. Im Punkt drei wurde dafür ein Termin
gesetzt. Herr Tuttlies zitiert: „Das Prüfergebnis ist den Ausschüssen Finanzen
und Vergabe und Bildung, Hochschule, Kultur und Sport im 1. Halbjahr 2021 zur
Beratung vorzulegen.“
Das zuständige
Fachamt hat bereits mit der Prüfung begonnen und insbesondere die Wirtschaftlichkeit
für beide Teilleistungen (Reinigung Schulen und städtische Gebäude, Bewachung)
betrachtet. Dies stellt jedoch nur einen Teilaspekt der Aufgabenbeschreibung
dar. Vielmehr müssen insgesamt die Auswirkungen auf Administration,
Organisation und Personal betrachtet werden, auch strategische und soziale
Überlegungen spielen dabei eine Rolle. Es ist eine komplexe Aufgabenstellung,
die gründlich durchdacht werden muss.
Das Fachamt wird
die Ausschüsse rechtzeitig über die Prüfungsergebnisse informieren, derzeit
können noch keine Ergebnisse vorgestellt werden.
Herr Haack erklärt, dass unterstrichen werden soll, dass die Thematik als sehr wichtig erachtet wird.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.