Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Entwurf der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes in der Fassung vom August 2019, die Begründung zur 1. Flächennutzungsplanergänzung vom August 2019 sowie der Entwurf der Ergänzung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung vom August 2019 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen