Sitzung: 12.11.2019 Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung
Frau Hacker-Hübner teilt mit, dass sich Mitte Oktober eine Bürgerin an sie gewandt hatte, da der Netto Markendiscount Werbeplakate mit sexistischen Bildern im Stadtgebiet veröffentlicht hat.
Die Werbung wurde nach Ablauf der Kampagne von der Firma STRÖER sofort abgeklebt.
3 Plakate waren jedoch im privaten Bereich angebracht.
Die Gesetzgebung erlaubt nicht, die Werbung zu untersagen.
Frau Ehlert ergänzt, dass die Einreicherin sich auch an den Werberat gewandt hat.
Dieser hat an Netto Markendiscount eine Beanstandung ausgesprochen.
Frau Ehlert dankt der Bürgerin für die Information an die Gleichstellungsbeauftragte.
Die Information vom Deutschen Werberat wird dem Protokoll beigefügt.
Herr Wendlandt informiert, dass andere Städte Satzungen haben, die so eine Werbung verbieten. Er ist der Meinung, dass man sowas in Stralsund auch durchsetzen könnte.
Weiter möchte er wissen, ob die Hansestadt Stralsund Werbeflächen direkt vermietet.
Herr Bogusch teilt dazu mit, dass es eine Vielzahl von Werbeanlagen im öffentlichen Raum in Stralsund gibt. Diese werden alle von der Firma STRÖER vermarktet.
Er führt weiter aus, dass im Vertrag mit der Firma STRÖER keine speziellen Ausschlusskriterien vorgesehen sind. Lediglich unzulässige Werbung wie z.B. Alkohol und Zigaretten darf nicht plakatiert werden. Ebenso dürfte keine sexistische Werbung angebracht wird.
Die Hansestadt Stralsund nimmt ansonsten keinen Einfluss auf die Werbung, die angebracht werden.
Weiter gibt es Werbung, die auf privaten Grundstücken von anderen Firmen angebracht wird. Hier hat die Hansestadt gar keine Handlungsmöglichkeit.
Sollte unzulässige Werbung angebracht werden, wird die Hansestadt an die Firma STRÖER herantreten, um die Werbung entfernen zu lassen.
Herr Wendlandt fragt nach, ob sexistische Werbung entfernt wird, bevor sich Bürger beschweren. Dazu führt Herr Bogusch aus, dass eine Abgrenzung schwierig ist.
Frau Ehlert fasst zusammen, dass die Verwaltung in diesem Fall sofort reagiert hat, als dieser spezielle Fall bekannt wurde.